Die Angabe der jährlichen Fahrleistung ist ein wichtiges Kriterium für Versicherer, um den Kfz-Versicherungsbeitrag festzulegen. In der Regel gilt: Je mehr Kilometer Fahrzeughalter*innen zurücklegen, desto höher der Beitrag. Durch die Corona-Maßnahmen, wie Arbeiten im Homeoffice, haben viele Autofahrer*innen weniger Kilometer zurückgelegt als üblich. Das sollten sie ihrem Kfz-Versicherer unbedingt melden, rät Check24.
„Für das laufende Jahr 2021 gibt es für viele Kund*innen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung“, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. Rund zwei Drittel aller im vergangenen Jahr über Check24 abgeschlossenen Kfz-Versicherungen enthielten beitragsfrei den sogenannten ‚Corona-Schutz‘, so Klipp. Wer rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahrs seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung melde, erhalte eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für das Folgejahr.
Wieviel Geld sich sparen lässt, hat das Vergleichsportal ermittelt: So zahlen Verbraucher*innen, die mit ihrem Pkw jährlich 12.000 km im Jahr zurücklegen, durchschnittlich 15,8 Prozent weniger Beitrag für ihre Vollkaskoversicherung als Versicherungskunden mit 16.000 km Fahrleistung. Die Angaben müssen aber wahrheitsgemäß sein, sonst riskieren Verbraucher*innen ihren Versicherungsschutz, betont Check24.
Auch überschrittene Fahrleistung unbedingt angeben
Auch Autofahrer*innen, die deutlich mehr Kilometer gefahren sind, als sie beim Abschluss ihres Versicherungsvertrages angegeben haben, sollten das ihrem Versicherer auf keinen Fall verschweigen. Durch den falschen Kilometerwert könne die Versicherung das Risiko nicht korrekt berechnen. Das könne im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung (anteilig) ablehnt, so Check24.