Das Kfz-Wechselgeschäft nimmt jetzt richtig Fahrt auf. Bis zum 30. November können viele Autohalter ihre Kfz-Versicherungen fristgerecht zum ablaufenden Kalenderjahr kündigen, um nach einem günstigeren Angebot zu suchen. Und die Auswahl ist groß. Verbraucher sollten sich dennoch Zeit für einen Vergleich nehmen und die Leistungen genau anschauen. Denn die Unterschiede sind deutlich.
„Im Schadenfall nützt einem der günstigste Tarif nichts, wenn das eingetretene Risiko dort nicht abgedeckt ist“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Beim alljährlichen Run auf die günstigste Kfz-Versicherung sollten Versicherte unter anderem darauf achten, dass folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen enthalten sind:
- Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen.
- Bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.
- Über die Wildschadenklausel sollten Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein.
- Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung sowie deren Folgeschäden sollten abgesichert sein.
- Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte sollten beitragsfrei mitversichert sein. Dabei ist zu beachten, dass Versicherer hier individuelle Entschädigungsgrenzen setzen.
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