Der Fonds ermöglicht deutschen Privatanlegern bereits ab einer Anlagesumme von 25 Euro eine direkte Beteiligung an einem breit diversifizierten Portfolio im Bereich der erneuerbaren Energien, teilt KGAL mit. Ziel des „KGAL Klima Substanz“ ist demnach der Aufbau eines europaweit diversifizierten Portfolios mit Schwerpunkt auf nachhaltiger Energieerzeugung, vor allem in den Technologiesegmenten Onshore-Wind und Photovoltaik.
Neben verschiedenen Technologien erfolge die Diversifizierung dabei geografisch, nach Art der Stromvermarktung sowie Lebenszyklusstadien der Assets. Bezüglich der Nachhaltigkeit wird der Fonds als „Artikel 8+“ eingestuft (also unterhalb der „Impact“-Klassifizierung gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung). Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) fungiert Universal Investment.
Der Fonds hat sich den Angaben zufolge bereits eine Ankaufspipeline aus Wind- und PV-Parks in Deutschland und Polen gesichert, der erste Ankauf soll vor Jahresende erfolgen. Perspektivisch sollen „mehrere hundert Millionen Euro“ Fondsvolumen erreicht werden, die nach der Anlaufphase grundsätzlich neben Bestands-Assets in Projektentwicklungen als Beimischung fließen können.
Offenes Infrastruktur-Sondervermögen
Es handelt sich weder um einen alternativen Investmentfonds (AIF) noch um einen European Long Term Investment Fund (ELTIF), die sonst für Sachwertanlagen vorgesehen sind. „Mit dem ‚KGAL Klima Substanz‘ übertragen wir als einer der ersten Anbieter das bei Vertriebspartnern und Privatanlegern etablierte Konzept eines offenen Immobilien-Publikumsfonds auf die Assetklasse erneuerbare Energien“, erläutert Matthias Weber, Head of Sales Retail Business von KGAL.
Deutschlandweit handelt es sich um einen der ersten Fonds, die als offenes Infrastruktur-Sondervermögen strukturiert sind, so KGAL. Dieses Produkt ist erst mit Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes im Sommer 2021 eingeführt worden. Im Gegensatz zum ELTIF könnten offene Infrastruktur-Sondervermögen etwa ohne fixe Mindestanlagesumme und sparplanfähig aufgelegt werden (was allerdings mit der ELTIF-Reform ab Januar 2024 dort ebenfalls möglich ist).