Cannabis-Gesetz: Versicherer fordern klare Regeln

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Bildagentur PantherMedia / Valery Vasilyeu
Anbau und Besitz von Cannabis sind ab dem 1. April legal. Nun braucht es Regeln für den Job und den Straßenverkehr.

Ab dem 1. April ist der Cannabis-Konsum in Teilen legal. Der Bundesrat hat den Weg dafür nun freigemacht. Damit ist nicht nur der begrenzte Anbau und Besitz der Droge nun erlaubt. Die Versicherer fordern zügigst klare Regeln für den Straßenverkehr und den Job.

Der GDV fordert die Bundesregierung auf, möglichst schnell klare Regeln für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr zu schaffen. „Wir brauchen idealerweise mit der Legalisierung am 1. April einen THC-Grenzwert, der gelegentlich kiffende, aber fahrtaugliche Autofahrer nicht kriminalisiert“, wird der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, zitiert.


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Aktuell drohten Autofahrern trotz der Legalisierung Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg, sobald bei ihnen kleinste Mengen des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut nachgewiesen werden, betonen die Versicherer. Das Problem sein, dass THC im Körper viel langsamer und anders abgebaut werde, als Alkohol und somit auch dann noch im Blut nachweisbar sein, wenn die berauschende Wirkung längst vorbei sei.

„Wer abends etwas Alkohol trinkt, kann in der Regel am nächsten Morgen wieder Autofahren. Wer abends einen Joint raucht, kann auch nach 10 bis 12 Stunden gegen geltendes Recht verstoßen“, so Asmussen.

Trotz Legalisierung isd nach Aussage von Alexander Held, Leiter Operational Efficiency bei der Verti Versicherung AG das Fahren unter Cannabis-Einfluss eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft wird.

Außerdem könne eine Fahrt unter Drogeneinfluss 2 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. „Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährde oder absolut fahruntüchtig sei, begehe eine Straftat und müsse entsprechend mit noch härteren Sanktionen rechnen“, so Held. Der GDV plädiert für einen THC-Grenzwert, der in etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol entspricht.

Wer bekifft fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz 

Zudem weist der Versicherungsverband darauf hin, dass Unfallverursacher im THC-Rausch trotz Legaslisierung den Versicherungsschutz riskieren. So zahle die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, allerdings wird der Unfallverursacher nach derzeitigem Stand in Regress genommen. Heißt: Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen. „Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann“, sagt Held. „Umgekehrt sei es eine gute Nachricht, dass Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, auch wenn der Unfallverursacher unter Drogen gestanden habe, so der Experte.

Gesetzliche Unfallversicherung fordert Leitplanken

Und auch die gesetzlichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sehen die Legalsiierung kritisch und fordern vom Gesetzgeber schleunigst Leitplanken für die Arbeitswelt und die Bildungseinrichtungen. „Cannabis darf – genauso wie Alkohol und andere Drogen – hier keinen Platz haben“, betont Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Zwar bleibe die Abgabe von Cannabis an Minderjährige strafbar und öffentlicher Konsum im direkten Umfeld von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten verboten, allerdings verbiete das Gesetz den Konsum nicht am Arbeitsplatz.

So müssen Beschäftigte eigenverantwortlich sicherstellen, dass unter Drogeneinfluss sich und andere nicht gefährden. Um Klarheit zu schaffen, empfehlen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Arbeitgebern aber, über Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu untersagen.

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