Frauen beantragen nach wie vor dreimal häufiger als Männer Kinderkrankengeld. Das belegt eine aktuelle Analyse von entsprechenden Daten der Barmer Krankenkassen. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 rund 293.000 entsprechende Anträge von Frauen und rund 104.000 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. Der Trend ist seit Jahren ungebrochen – das zeigen frühere Zahlen der mit rund neun Millionen Versicherten zweitgrößten deutschen Krankenkasse.
So beantragten 2020 rund 183.000 Frauen und 58.000 Männer bei der Barmer Kinderkrankengeld, im Jahr davor waren es 250.000 und 80.000. Die Zahlen für 2018: 258.000 Frauen und 80.000 Männer. Und für 2017: 241.000 Frauen und 71.000 Männer.
„Frauen bleiben häufiger zu Hause“
Barmer-Vorstandschef Christoph Straub sagte, die Erhebung zeige, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung trügen. „Sie bleiben häufiger zu Hause, um bei Krankheit des Kindes
die Betreuung sicherzustellen.“ Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern zeigt sich auch
bei den Zahltagen.
So registrierte die Barmer im Jahr 2021 etwa 1,33 Millionen Zahltage, 975.000 von Frauen und 355.000 von Männern. Im Jahr 2022 waren es etwa 1,22 Millionen Zahltage. 920.000 entfielen auf Frauen und 302.000 auf Männer. Im Jahr 2023 wurden bis Ende Dezember etwa 879.000 Zahltage erfasst, 654.000 von Frauen und 224.000 von Männern.
Wie viele Tage man nehmen kann
Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung seither für 15 statt für zuvor zehn Tage im Jahr beantragen. Für
Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei
Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen – auch Eltern im Homeoffice. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für einzelne Tage kann das Kinderkrankengeld flexibel genommen werden – zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche.
Können Kinderkrankentage übertragen werden?
Was tun, wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat und dem anderen Elternteil noch Kinderkrankentage zustehen? Dann besteht kein gesetzlicher Anspruch
auf Übertragung noch übriger Kinderkrankentage. Jedoch können Kinderkrankentage im Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils, das die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, übertragen werden. (dpa-AFX)