Marlies Tiedemann, Leiterin Produktmarketing Leben der Basler Lebensversicherung, erklärt im zweiten Teil des Interviews, warum sie die Verknüpfung von Kinderpolicen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für sinnvoll hält und wie die Basler beim heiklen Thema Gesundheitsprüfung verfährt.
Cash.: Die Kinderpolice der Basler ist mit einer BU- und einer Pflegeoption ausgestattet. Wann greifen diese?
Tiedemann: Die BU-Option lässt sich aktivieren, wenn das Kind ins Berufsleben einsteigt. Zu diesem Zeitpunkt hat das Kind die Möglichkeit, bei uns eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ohne eine Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Im Fall der Fälle wird dann eine monatliche Rente von 500 Euro gezahlt. Mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung lässt sich diese um weitere 500 Euro erhöhen. Das ist einmalig im Markt. Die Pflegeoption greift erst mit dem Eintritt ins Rentenalter, aber auch dann ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Was geschieht, wenn der Versorger ausfällt, bevor das Kind beispielsweise den Vertrag selbst übernehmen kann?
In diesem Fall würde die Basler die Beiträge weiter zahlen. Dies geschieht bei uns in einer Summe. Wir finden den Vertrag sofort ab und geben damit dem Kind die Möglichkeit, dass die Finanzierung der Ausbildung gesichert ist. Tatsächlich läuft der Vertrag aber noch über einen viel längeren Zeitraum und soll die Basis bilden für eine eigene Altersvorsorge des Kindes. In diesem Fall kann das Kind selbst entscheiden, in welcher Ausgestaltung es den Vertrag weiterführen möchte. Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele tatsächlich die Verträge weiterführen.
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Kann man den Vertrag auch eine Weile ruhen lassen?
Sollten die Eltern einmal nicht in der Lage sein, die Beiträge zu zahlen, kann man den Vertrag in der Tat für maximal ein Jahr lang ruhen lassen und anschließend dann jederzeit die Beitragszahlungen wieder aufnehmen. Das Risiko einer erneuten Gesundheitsprüfung, wie bei anderen Produkten üblich, hat man dann jedoch nicht, weil wir generell keine Gesundheitsprüfung durchführen.
Zu welchem Zeitpunkt lässt sich die Basler KinderVorsorge Invest abschließen und wie lange läuft die Police?
Sobald das Kind auf der Welt ist, kann man starten. Wir machen für das Kind auch bewusst keine Gesundheitsprüfung. Das heißt, der Vertrag kann rasch policiert werden. Wenn das Kind in der Ausbildungsphase ist, die beginnt bei uns mit 18 Jahren und läuft bis 27 Jahren, haben das Kind beziehungsweise die Eltern die Möglichkeit, für das Kind aus der Versicherung Kapital zu entnehmen. Aber auch vor der Ausbildungsphase kann man gegen eine kleine Gebühr den Vertrag jederzeit abrufen und Geld entnehmen. Die Laufzeit der Police endet mit dem 60. Lebensjahr.