Die Erlaubnis müssen sie beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragen. Das Jugendamt klärt dann, ob die Person die vom Gesetz geforderte Eignung als Tagespflegeperson aufweist. Welche Anforderungen im Einzelnen an die Qualifizierung gestellt werden, kann je nach Bundesland beziehungsweise Kommune unterschiedlich geregelt sein. Wird die Erlaubnis erteilt, sind die betreuten Kinder in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz einbezogen.
In der Schule
Bundesweit besuchen rund zehn Millionen Kinder und Jugendliche allgemeinbildende Schulen. Hier dürfen neben dem Lernen Spaß und Spiel nicht zu kurz kommen – ob in der Sportstunde oder auf dem Pausenhof. Für die Eltern ist es wichtig, dass ihre Kinder in der Schule jederzeit gut geschützt sind.
Das garantiert die Schüler-Unfallversicherung . Sie sorgt auch dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitschülerinnen und Mitschüler für gesundheitliche Schäden untereinander nicht privat haften müssen. Anders wäre ein sorgenfreies Miteinander im Schulalltag kaum möglich. In unterrichtsfreien Zeiten (Freistunden) besteht grundsätzlich auch Versicherungsschutz, wenn die Schülerinnen und Schüler sich bis zur Fortsetzung des Unterrichts auf dem Schulgelände aufhalten.