Kindertagesbetreuung: Kein Versicherungsschutz bei Pflege durch Großeltern

Kein Versicherungsschutz, wenn Oma, Opa & Co. 
übernehmen

Fungiert eine nette Nachbarin ohne Pflegeerlaubnis als Tagesmutter oder ist das Kind bei Oma und Opa untergebracht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Egal ob die private Kinderbetreuung nur ab und zu aushilft oder es sich dabei um eine längerfristige Lösung handelt – eine private Unfallversicherung für Kinder ist unerlässlich.

Kinder sind nun einmal Kinder und bedenken im ausgelassenen Spiel nicht immer alle Gefahren und Konsequenzen ihres Handelns. Kinder sind daher einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Oft kommt es auch in der Freizeit zum Unfall, wenn kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Auch dann übernimmt eine private Unfallversicherung die entstehenden Kosten und federt eventuelle langfristige Beeinträchtigungen ab. (dr)

Foto: Shutterstock

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