Dem seit März 1934 geltenden Provisionsabgabeverbot läutet offenbar das Totenglöckchen. Nach der Anordnung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung (die heutige Bafin) sind seitdem mittelbare und unmittelbare Sondervergütungen an Versicherungsteilnehmer oder versicherte Personen verboten.
Der Vermittler darf aufgrund der bestehenden Regelung keine Rabatte gewähren. Gegner der Vorschrift monieren, dass dies den freien Wettbewerb behindere. Nun gibt es Medienberichten zufolge einen Vorstoß des Bundeskartellamtes, das das Verbot zu Fall bringen will. Damit ist das Kartellamt nicht allein. Die Europäische Kommission hatte schon in ihrem Abschlussbericht 2007 zum Wettbewerb bei der Versicherungsvermittlung anklingen lassen, das Verbot zu kippen.
AfW fordert kurzfristige Abschaffung
Unterdessen setzt sich der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) für eine Abschaffung des Verbotes ein. „Das Verbot muss fallen, da es sich um eine eindeutig wettbewerbsbeschränkende Regelung handelt. Es hindert insbesondere die einheitliche Berufsausübung von Allfinanzvermittlern, da zum Beispiel bei der Fondsvermittlung eine solche Regelung nicht besteht“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
„Zwar sehen wir den Geltungsbereich des Verbots keinesfalls auf Versicherungsmakler bezogen, sondern ausschließlich auf die Versicherer und den Ausschließlichkeitsvertrieb. Das ist jedoch umstritten, obwohl unter anderem das OLG Celle bereits durch Urteil von 1994 im Sinne unserer Auffassung entschieden hat. Um hier endgültig Klarheit zu erhalten, sollte die Abschaffung kurzfristig erfolgen“, so Wirth weiter. (ks)
Foto: Shutterstock