Eine für Verbraucher nachteilige Klausel in Darlehensverträgen beschäftigt am heutigen Dienstag den Bundesgerichtshof. Dabei geht es um die Höhe der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung – das ist die Summe, die Kreditnehmer an die Bank zahlen müssen, wenn sie aus einer Immobilienfinanzierung vorzeitig aussteigen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg müssen Sondertilgungsrechte bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Sparkasse Aurich-Norden vor Gericht
Sie hat die Sparkasse Aurich-Norden verklagt, die über eine Klausel im Vertrag diese Möglichkeit ausschließt. (Az. XI ZR 388/14)
Nach Auskunft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands handelt es sich dabei um eine „Individualklausel“ der Sparkasse Aurich.
Die Verbraucherschützer gehen dagegen nicht von einem Einzelfall aus. Sie haben wegen solcher Klauseln schon andere Sparkassen abgemahnt, aber auch Lebensversicherer wie etwa die Allianz.
Quelle: dpa-AFX
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