Die Warnhinweise können für den Vertrieb durchaus auch ein Vorteil sein. Schließlich wird ein Anlegeranwalt hinterher schwerlich behaupten können, sein Mandant sei nicht ausreichend über die generellen Risiken aufgeklärt worden.
[article_line type=“most_read“]
Möglicherweise haben die Hinweise aber auch einen gänzlich anderen Effekt: Da sie offenkundig für einfache Gemüter formuliert wurden, hinterlassen sie irgendwie den Eindruck, das Angebot richte sich grundsätzlich auch an diese Klientel. Vielleicht hängt das aber auch damit zusammen, dass Neitzel das Kurzexposé und das Faktenblatt mit einem Stempel „Vermögensanlage inklusive Kleinanlegerschutzgesetz“ versehen hat.
An einen weiteren Punkt wird wohl auch der Vertrieb sich erst gewöhnen müssen: Der Begriff „Fonds“ ist in Zusammenhang mit Angeboten nach dem VermAnlG nun offiziell tabu. Er darf laut Gesetz weder in der Werbung noch im Prospekt oder im VIB „zur Bezeichnung des Emittenten oder der Vermögensanlage“ verwendet werden.
Aus Sicht des Gesetzgebers ist das konsequent: Nur Angebote, die keine AIF sind, fallen unter das VermAnlG. Auch die Neitzel-Offerte ist regulatorisch kein Fonds, sondern ein „operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors“, das die geplanten Anlagen aktiv und selbst betreibt.
Auch Vertrieb muss „Fonds“ vermeiden
Insofern darf wohl auch der Vertrieb eine solche Vermögensanlage nicht als „Fonds“ bezeichnen oder dies gar im Beratungsprotokoll festhalten. Das könnte nicht nur einen Rüffel bei der jährlichen WP-Prüfung nach sich ziehen.
Vielmehr besteht dann womöglich auch die Gefahr, sich am Ende doch wieder für eine falsche Beratung verantworten zu müssen, weil der ach so unerfahrene Anleger auf eine falsche Fährte gelockt wurde und das Ganze für einen streng(er) kontrollierten AIF gehalten hat.
Denn das wird sich kaum ändern: Auch noch so erfahrene Investoren werden im Zweifel wohl weiterhin keinerlei Hemmungen haben, sich im Nachhinein so dumm zu stellen, wie sie vom Gesetzgeber nun verbal ohnehin gemacht werden.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
Foto: Anna Mutter