„Der Antrag greift verschiedene unserer Kernforderungen im Zusammenhang mit der EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) auf“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Insbesondere setzt sich die CDU/CSU-Fraktion dafür ein, Artikel 30 Absatz 5 Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Hinblick auf die Definition des Begriffes der Unabhängigkeit des Maklers klarzustellen. Dieser Passus hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt, da er zu Irritationen in der Vertriebspraxis führen kann.“
Der BVK befürwortet auch die weiteren Punkte des Antrags, zum Beispiel dass die Bundesregierung darauf drängen möge, eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU anzustreben. Auch die Kritik am zu engen Zeitplan für die Umsetzung und Evaluierung der RIS teilt der BVK. Der Verband habe zahlreiche Änderungsanträge zur EU-Ratsgruppensitzung am 1. Dezember eingereicht und hoffe, dass diese auf EU-Ebene berücksichtigt werden.