Der BVK-Sachverständige Dr. Wolfgang Eichele unterstützte grundsätzlich die EU-Kleinanlegerstrategie (RIS), forderte jedoch Klarstellungen für mehr Rechtssicherheit, insbesondere bezüglich möglicher Provisionsverbote für Makler. „Hier ist eine dringende Klarstellung vonnöten, um unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken“, so Eichele.
Der BVK bemängelt zudem, dass wesentliche Regelungen der RIS durch administrative Maßnahmen statt durch gesetzgebende Verfahren konkretisiert werden, was die Beteiligung von Verbänden einschränke und dem deutschen Wesentlichkeitsgrundsatz widerspreche.
„Die Versicherungsvermittler sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS“, stellte BVK-Präsident Michael H. Heinz fest.