Stefan Schmidt, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und Mitglied im Finanzausschuss: „Dass die EU-Kommission die Fehlanreize und Interessenkonflikte im provisionsbasierten Finanzvertrieb im Rahmen der Retail Investment Strategie nun erneut auf die Agenda setzt, ist gut. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht bei einer provisionsbasierten Finanzberatung das Risiko, dass ihnen nicht das passendste, sondern das für Vermittler lukrativste Versicherungs- oder Finanzprodukt empfohlen wird. Wir Grüne begrüßen daher jeden Vorstoß auf EU-Ebene, der solche Interessenkonflikte verhindert: von Maßnahmen zur stärkeren Verbreitung der Honorarberatung, einer Deckelung von Provisionen bis hin zu einem Provisionsverbot. Verbraucherinnen und Verbraucher verdienen eine unabhängige, bedarfsgerechte Beratung und ein auf ihren Bedarf abgestimmtes Produktangebot. Wenn das Ziel eine auskömmliche Altersvorsorge ist, ist ein Lebensversicherungsvertrag eben oft nicht bedarfsgerecht. Denn oft sind die Kosten so hoch, dass die Rendite nach Kosten die langfristige Inflationserwartung von zwei Prozent nicht einmal ausgleicht. Die bisherige Regulierung, die vor allem auf Transparenz setzt, reicht nicht aus, um Interessenkonflikte in der Provisionsberatung zu verhindern. Das zeigen die Untersuchungen der Bafin zu hohen Kosten bei Lebensversicherungen, aber auch die Ergebnisse der von der Bafin durchgeführten anonymen Testkäufe in der Finanzberatung. Hier wurden bei einem Drittel der Beratungen schwerwiegende Beanstandungen festgestellt. Wir begrüßen daher, dass die EU-Kommission hier einen Vorstoß wagt und die Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt der Beratung rückt.“
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