Zum bestätigten Arrestbefehl erklärte das Gericht, dass Insolvenzverwalter Michael Jaffé es glaubhaft gemacht habe, „dass Herr Dr. Braun seine Pflichten als Vorstandsmitglied der Wirecard AG verletzt hat“. Hier geht es zum einen um die Auszahlung eines Darlehens über 100 Millionen Euro an eine in Singapur gegründete Gesellschaft ohne Sicherheiten und trotz Zahlungsrückständen aus einem früheren Darlehen. Zum anderen handelt es sich um die Zeichnung zweier Schuldverschreibungen über 100 Millionen Euro. Von den insgesamt 200 Millionen seien nur 60 Millionen zurück an Wirecard geflossen, wodurch sich die Summe von 140 Millionen Euro ergibt.
Beim aufgehobenen Arrestbefehl über 35 Millionen Euro ging es um Geld, das Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek per Kreiselüberweisung aus dem Konzern abgezweigt haben soll, um einen Kredit bei Braun zu begleichen. Braun argumentiert, davon nichts gewusst zu haben. Das Gericht befand nun, dass nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sei, dass Braun im Bilde war.
Allzu große praktische Bedeutung für Braun haben die Entscheidungen nicht. Auch die Münchner Staatsanwaltschaft hat das Privatvermögen des unter Betrugsverdachts stehenden Managers arrestieren lassen. Faktisch hat Braun also keinen Zugriff auf die 35 Millionen.
Der Zahlungsabwickler Wirecard war 2020 nach dem Eingeständnis von Scheinbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zusammengebrochen. Der frühere Vorstandschef Markus Braun sitzt seit rund zwei Jahren in Untersuchungshaft. (dpa-AFX)