Mit dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec zur Arbeit – und der Chef zahlt

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Stefan Kox: "Diensträder sind nicht nur gut fürs Firmenimage."ische Versicherungen bei der Ergo Versicherung AG

Dienstwagen gibt es schon lange. Neu sind Dienst-Räder, E-Bikes und -Pedelecs, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Leasing-Modelle zur Verfügung stellen. Wie Mitarbeiter und Unternehmen gemeinsam vom Dienstrad-Leasing profitieren. Von Cash-Experte Stefan Kox

Dienstwagen gibt es schon lange. Neu sind Dienst-Räder, E-Bikes und -Pedelecs, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Leasing-Modelle zur Verfügung stellen. Das hat viele Vorteile. Wer auf das Auto für den Weg zur Arbeit verzichtet, erspart sich nicht nur Stau und Parkplatzsuche. Radler reduzieren auch ihren CO2-Fußabdruck und verursachen weder Abgase noch Lärm oder Feinstaub.

Die Medizinische Hochschule Hannover wollte es noch genauer wissen: Wie gesund ist der Tritt in ein E-Bike im Vergleich zum klassischen Radeln? Die Forscher werteten dafür Biodaten von 1.250 E-Bike- und 629 Fahrradfahrern und -fahrerinnen aus. Das Ergebnis überraschte selbst die Mediziner: Auch E-Biker treiben echten Sport. Die Experten aus Hannover werten das E-Biking als solides Training im Grundausdauerbereich. Die Herzfrequenz der Fahrer mit gelegentlicher elektrischer Unterstützung ist nicht nur fast vergleichbar mit der klassischer Radler. Wer täglich 12 bis 15 Kilometer moderat in die Pedale tritt, reduziert auch sein Herzinfarkt-Risiko um 40 Prozent. Ähnlich positive Werte verzeichnen die Wissenschaftler bei der Vorbeugung von Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes.

Und noch ein dritter Aspekt spricht für das dienstliche Rad: Unternehmen, die damit aufwarten, sind für Fachkräfte attraktive Arbeitgeber. Sie unterstützen das Konzept klimaneutraler Mobilität und fördern die individuelle Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Für die Eltern in der Belegschaft haben Lastenräder mit Platz für kleine Kinder besonderen Charme. So funktioniert das Leasing für beide Seiten.

Das ist wichtig für Mitarbeiter 

Als Dienstrad können klassische Fahrräder wie Trekking- und Mountainbikes, Rennräder oder Stadtfahrräder geleast werden, ebenso E-Bikes (Pedelecs), Lastenräder und Liegefahrräder. S-Pedelecs (E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h) können prinzipiell als Dienstrad geleast werden. Da sie aber als Kleinkrafträder gelten und daher andere gesetzliche Vorgaben gelten als bei Fahrrädern, werden S-Pedelecs von vielen Arbeitgebern vom Bikeleasing ausgeschlossen. Ein Dienstrad darf in der Regel auch privat genutzt werden. Das Finanzamt berechnet – wie bei einem Dienstwagen – auch bei ihnen den geldwerten Vorteil. Den muss der Arbeitnehmer versteuern. Aber selbst dann rechnet sich das Rad vom Chef noch. Bikeleasing ist bis zu 40 Prozent günstiger als der Kauf auf eigene Rechnung.

Wichtig für die Besteuerung ist die Art der Überlassung. Wer das E-Bike als Gehaltsumwandlung bekommt, muss für die private Nutzung monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Die Leasingrate für das Rad wird vom Brutto-Gehalt abgezogen. Weil das Brutto-Gehalt niedriger ausfällt, sinken auch die Steuerlast und die Sozialabgaben. Damit kann sich der Radler über die sogenannte Nettolohn-Optimierung freuen.

Wer dagegen ein E-Bike zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt bekommt, muss gar nichts zahlen. Aus Sicht des Finanzamtes fällt hier kein geldwerter Vorteil an. Unter einer Voraussetzung: Das Rad darf nicht schneller als 25 km/h fahren. Wie Autofahrer können auch Radler weiterhin in ihrer Steuererklärung die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit absetzen: 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Fahrweg.

Das muss der Arbeitgeber wissen

Vom Dienstrad-Leasing profitiert auch der Arbeitgeber: So können sie Sozialabgaben durch die Gehaltsumwandlung sparen, die den monatlichen Bruttolohn reduziert. 

Diensträder sind zudem nicht nur gut fürs Firmenimage. Anschaffung und Betrieb sind auch noch wesentlich günstiger als Dienstwagen. Grundsätzlich lassen sich alle Arten von Fahrrädern, die nicht schneller als 45 km/h fahren, leasen. Entsprechend groß ist die Preisspanne. Sie reicht von einfachen Rädern bis zum Edel-E-Bike für 15.000 Euro. Im Schnitt kostet ein solides, langlebiges E-Bike je nach Ausstattung und Akku zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Trägt der Chef die Kosten für die Zweiräder allein, kann er sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Falls das teure Rad gestohlen oder beschädigt wird, haftet seine Versicherung. 

Versicherungsschutz

Die Leasinganbieter verpflichten die Arbeitgeber als Leasingnehmer zu einem umfassenden Versicherungsschutz. In der Regel sind dies sogenannte integrierte Versicherungslösungen, die alle Risiken absichern. Wichtig ist, dass sie auch die sogenannte Arbeitgeber-Ausfallversicherung einschließt. Sie trägt die Kosten des Arbeitgebers, falls seine Mitarbeiter ihre Räder vorzeitig wegen längerer Krankheit, Elternzeit oder Kündigung nicht mehr nutzen. Dann kann das Rad entweder vorzeitig zurückgegeben werden oder die Versicherung übernimmt die noch ausstehenden Leasingraten. 

Eine typische Versicherung greift bei Diebstahl, Sturz, Unfallschäden und vielem mehr. Verschleißschäden und mögliche Haftungsfälle lassen sich zusätzlich absichern. Eine Haftpflicht-und Rechtsschutz-Versicherung sichert die private Nutzung des Rades außerhalb der Arbeitszeit.

Übrigens: Die Vorteile eines elektrischen Dienstrades können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende nutzen. 

Stefan Kox ist Bereichsleiter Technische Versicherungen bei der ERGO Versicherung AG 

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