Die Corona-Zeit hat ein Schlaglicht auf die typischen Risiken für Selbstständige und Freiberufler geworfen. Ihre Einkommens- und Liquiditätssituation lässt sich selten exakt planen. Vielmehr kommt es oft zu teilweise erheblichen Schwankungen. Dennoch bzw. gerade deswegen ist für Unternehmer Sicherheit und Verlässlichkeit beim Aufbau ihrer persönlichen Altersvorsorge sehr wichtig. Denn in den meisten Fällen haben sie keine Absicherung im gesetzlichen Rentensystem.
Für Selbstständige hat der Gesetzgeber die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – geschaffen, die ursprünglich als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert war. Inzwischen hat sich die Basisrente nicht nur als ideales Instrument für die Altersvorsorge von Selbstständigen und Freiberuflern entwickelt, sondern auch von gut verdienenden Arbeitnehmern.
Die Basisrente, die wir als HDI „Cleverinvest“ im Markt vertreiben, bietet eine Antwort auf die entscheidende Frage, wie schwankende Einkünfte mit einer verlässlich kalkulierbaren Altersvorsorge zusammengefügt werden können.
Der Schlüssel liegt in einer in dieser Form im Markt bislang unbekannt hohen Flexibilität bei der Beitragszahlung, aber auch bei der Auswahl der Anlagefonds. So können Kunden ihre Versicherungsbeiträge jederzeit senken oder auch erhöhen je nach Einkommenssituation. In Jahren, in denen Selbstständige gut verdienen, sind auch Zuzahlungen möglich. In finanziell schwierigen Zeiten kann auch eine Beitragsfreistellung vereinbart werden.
Ein Drittel mehr Rente im Monat möglich
Besonderes Augenmerk haben unsere Produktentwickler auf die Möglichkeit gelegt, den Rentenbeginn beliebig verschieben zu können – vorausgesetzt der Kunde ist mindestens 62 Jahre alt. Denn was nur wenige wissen: Während bei der gesetzlichen Rente ein Start mit etwa erst 70 Jahren als Schreckgespenst gilt, wird ein Aufschieben des Leistungsbezugs in der Basisrente von 67 auf 70 Jahre belohnt. So zeigen interne Auswertungen, dass ein Aufschieben um nur drei Jahre schnell ein Drittel mehr monatliche Rente für Versicherte bedeuten. Der Grund: Das vom Versicherten bis zu seinem 67. Lebensjahr angesparte Geld kann in diesem Fall weitere drei Jahre in voller Höhe am Kapitalmarkt investiert bleiben.
Unschlagbare Kombi: Basisrente mit BUZ
Kunden, die eine Basisrente mit einem BU-Schutz kombinieren, können gleich von mehreren Vorteilen profitieren: Im Fall einer Berufsunfähigkeit wird nicht nur die BU-Rente gezahlt, sondern auch die laufenden Beiträge für die Basisrente. Damit ist sichergestellt, dass der Aufbau der Altersvorsorge bei einer Berufsunfähigkeit unangetastet bleibt. Das bietet Kunden Planbarkeit und finanzielle Sicherheit bis zum Lebensende. Mit Rentenbeginn endet der BU-Schutz und der Kunde erhält seine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt. Wichtig hierbei: Die Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) sollte so gewählt werden, dass diese bis zum geplanten Renteneintritt besteht.
Steuervorteile nutzen
Ein besonderer Vorteil ist, dass Beiträge zur Basis-Rente unmittelbar bei der Steuer in Abzug gebracht werden können. Im Jahr 2024 können Alleinstehende bis zu 27.566 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner bis zu 55.132 Euro absetzen. Seit 2023 gilt dies für 100 Prozent der Beiträge. Aus diesem Grund kann die Basis-Rente auch für gut verdienende Angestellte hochinteressant sein. Denn wenn sie mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die vorgenannten Höchstgrenzen noch nicht ausgeschöpft haben, können auch sie von diesem Steuerspareffekt unmittelbar profitieren.
Die Vorteile der Basisrente auf einen Blick |
Versicherungsleistung: Lebenslange Altersrente frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr – Kapitalauszahlung nicht möglich. |
Unkündbarkeit: Basisrente kann nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. |
Schutz vor Gläubiger: In der Ansparphase vor Pfändungen und Anrechnung bei Bezug von Bürgergeld geschützt. |
Mindestens 51 % des Gesamtbeitrags müssen in die Altersvorsorge gehen l max. 49 % des Gesamtbeitrages dürfen für die BUZ verwendet werden. |
Auf eine Bruttobeitragsgarantie kann in der Basisrente verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite und somit auf eine höhere Rente noch einmal deutlich. |
Dank des Wachstumschancengesetzes, dass im März 2024 in Kraft getreten ist, wird der Besteuerungsanteil der Basisrente langsamer als ursprünglich geplant erhöht. Der jährliche Steigerungssatz wurde von Ein-Prozentpunkt-Schritten auf 0,5-Prozentpunkt-Schritten halbiert. Dadurch wird der volle Besteuerungsanteil der Rente erst im Jahr 2058 erreicht, anstatt wie ursprünglich vorgesehen bereits im Jahre 2040.
Gerade für rentennahe Jahrgänge – das ist zum Bespiel die Generation der Babyboomer – ergeben sich hieraus sehr attraktive Steuervorteile, da 100 Prozent der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. Bei einem Renteneintritt beispielsweise im Jahr 2028 müssen jedoch nur 85 Prozent versteuert werden.
Autor Thomas Lüer ist Vertriebschef der HDI Versicherungen