Mit mehr staatlicher Förderung und dem Wegfall von Rentengarantien will die Koalition die Betriebsrenten in Deutschland ausbauen. Der Gesetzentwurf von Sozial- und Finanzministerium solle in dieser Woche in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien gehen, hieß es am Montag in Regierungskreisen.
Betriebsrenten sollen vor allem bei Geringverdienern und in kleineren Betrieben weiter verbreitet werden. Der Anteil von 60 Prozent der Beschäftigten mit betrieblicher Altersvorsorge stagniert seit Jahren. Bei den Niedrigverdienern sind es nur 47 Prozent. Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten.
Die zentrale Punkte:
– Fördermodell: Der Staat fördert laut Entwurf Betriebsrenten bei Einkommen von bis zu 2.000 Euro im Monat mit einem neuen Modell. Arbeitgeber bekommen 30 Prozent von Beiträgen von 240 bis 480 Euro, also 72 bis 144 Euro im Jahr – und zwar dadurch, dass der Betrag von der Lohnsteuer abgezogen wird. Mit der bereits gewährten Steuerfreiheit oder der Riester-Förderung wird das nicht verrechnet.
– Steuerförderung: Ein höherer Anteil der Arbeitgeber-Zahlungen für die Betriebsrente wird von der Steuer freigestellt (sieben Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze statt vier Prozent plus 1.800 Euro für Zusagen ab 2004).
– Riester-Rente: Die Grundzulage für die Riester-Rente soll von 154 auf 165 Euro steigen. Die Anhebung der jährlichen Zulage soll vor allem der Verbreiterung der Betriebsrenten dienen, wenn in deren Rahmen geriestert wird. Sie soll aber allen Riester-Rentnern zugute kommen.
– Zielrente: In Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren können, dass nur noch Beiträge zugesagt werden. Die Haftung der Arbeitgeber für Betriebsrenten entfällt dann. Zugleich kann vereinbart werden, dass Versorgungseinrichtungen keine Garantien/Mindestleistungen mehr versprechen. Arbeitgeber müssen aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Pensionseinrichtung zahlen. Aufgefordert sind die Sozialpartner, im Tarifvertrag zusätzliche Zuschüsse der Arbeitgeber zur Absicherung der Zielrente vorzusehen. Die Zielrente soll das Unternehmensrisiko zum Angebot von Betriebsrenten in der Niedrigzinsphase mindern.
– Opt-Out: Ganze Belegschaften sollen in die betriebliche Altersvorsorge einbezogen werden können. Der Einzelne hat dann die Möglichkeit, sich dagegen zu entscheiden und „opt-out“ zu wählen.
– Grundsicherung: Wenn man selbst Betriebs- oder Riester-Renten aufgebaut hat, sollen 200 Euro nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, wenn man im Alter Grundsicherung braucht. Das soll Geringverdiener die Sorge nehmen, dass am Ende die sauer ersparte Zusatzabsicherung wieder weggenommen wird.
– Doppelverbeitragung: Wollen Arbeitnehmer eine Riester-Förderung über das System der Betriebsrente bekommen, geht das nur über Entgeltbestandteile, die schon versteuert und mit Sozialbeiträgen belastet wurden. Wird die Riester-Rente später ausgezahlt, werden ein zweites Mal Beiträge fällig. Noch ist aber unklar, ob diese sogenannte Doppelverbeitragung abgeschafft wird – das wird geprüft. (dpa-AFX)
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