Eine mögliche Große Koalition bestehend aus CDU/CSU und SPD plant offensichtlich eine Änderung des Aufsichtsrechts für Finanzanlagenvermittler.
Künftig sollen Vermittler, die zum Beispiel nach Paragraf 34f GewO reguliert sind, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstellt werden. Geplant ist laut dem dem Koalitionsentwurf unter Überschrift „Verbraucherschutz“ in Punkt X.5 ein sukzessiver Übertrag der Kontrollrechte.
Der Passus im Entwurf des Koalitionsvertrags lautet:
„Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden.“
Sofortige Umsetzung unwahrscheinlich
Eine sofortige Umsetzung dürfte dabei indes nicht anstehen, schließlich müsste zur Überwachung von laut DIHK-Register mehr als 37.000 Vermittlern die Bafin personell deutlich aufgestockt werden.
Nach Einschätzung von Experten wird sich rechtlich für Vermittler zunächst wohl nicht viel ändern. „Allerdings müsste bei der Bafin wohl mit einer etwas intensiveren Aufsichtstätigkeit gerechnet werden, als dies bislang bei den Gewerbeämtern der Fall ist“, vermutet Jan C. Knappe, Rechtsanwalt bei der Münchener Kanzlei Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte. Ob das Ziel einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht allein durch die Verlagerung der Zuständigkeit oder auch noch durch konkrete materielle Änderungen im Aufsichtsrecht erreicht werden soll, bleibe zunächst im Dunkeln. (fm)
Foto: Bafin