Man begrüße grundsätzlich die Pläne, die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt zu überführen, von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und keine zwingenden Garantien vorzusehen. „Dies entspricht in vieler Hinsicht den bereits lange geforderten Positionen des BVK. Kritisch sehen wir die geplante Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten,“ erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Eine gesetzliche Deckelung insbesondere der Abschlusskosten lehnen wir ab. Denn qualifizierte Beratung ist wichtig und muss auch angemessen entlohnt werden,“ so Heinz.
Positiv blickt der Verband auch auf die weitere Beibehaltung der honorar- und provisionsbasierten Finanzberatung. Zurückhaltend sieht man aber die Pläne zur Prüfung, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der Bafin derzeit ausreichen, um mögliche Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.
Zudem begrüßt der BVK die Pläne zur Einführung einer Elementarpflichtversicherung. Damit soll die Versicherungswirtschaft im Neugeschäft verpflichtet werden, nur noch Gebäudeversicherungen mit einem inkludierten Naturgefahrenschutz anzubieten. Geprüft wird noch die Möglichkeit für Kunden, diesen Schutz aktiv abwählen zu können. Der BVK plädiert dafür, dies nur nach vorhergehender Beratung durch Vermittler über das damit verbundene Deckungsrisiko zu ermöglichen. Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollen laut den Plänen zu einem Stichtag einen Naturgefahren- bzw. Elementarschadenschutz erhalten.