Fiala/Schramm: Liechtenstein – Prominente und Vermögende am Pranger

Etwa 70 Prozent der Weltliteratur im Steuerrecht betrifft die deutschen Steuervorschriften. Ausländische Steuerberater holen sich regelmäßig eine blutige Nase, wenn sie deutsches Steuerrecht beraten. Wichtig ist für Betroffene, dass die Statuten, Satzungen beziehungsweise Gesellschaftsverträge von „Tarnkonstrukten“ vielfach defizitär verfasst sind. Diese Defizite aus dem „Wealth-Management“ der Finanzhäuser führen oft zu deren Haftung. Doch bietet sich im Einzelfall die Option, den Steuerschaden und die Nachzahlungen zu begrenzen. „Selbstanzeigen“ können dann nicht nur zur Straffreiheit führen, sondern auch die Steuernachzahlungen auf einen Bruchteil des Üblichen begrenzen.

Professionelle Legalisierung statt Erpressung durch Finanzhäuser?

Der Weg zur Legalisierung kann bedeuten, beim Finanzhaus Anlage-, Beratungs- und Steuerschäden ersetzt zu verlangen. Beispielsweise wurden vielen Kunden legal steuergeminderte oder völlig steuerfreie Finanzprodukte vorenthalten. Gerade dies kann einen vom Finanzhaus zu verantwortenden Vermögensschaden durch unnötige Steuern bedeuten.

Oft besteht die Option, legal die eigene Steuerhaftung wirtschaftlich erheblich zu senken. Beispielhaft kann das Verschulden nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte reduziert sein. Bereits ab einer Hinterziehung in Höhe von 100.000Einkommensteuer wird üblicherweise eine Freiheitsstrafe verhängt – ab einer Millione Euro Hinterziehung kommt dabei regelmäßig keine Aussetzung zur Bewährung mehr in Frage.

Immer wieder haben ehemalige Bankmitarbeiter aus den Alpen oder der Karibik Daten „mitgehen lassen“ – oder internationale Banken haben Kundendaten unter Verstoß gegen das Bankgeheimnis preis gegeben. Die neuen Staatsverträge über den Informationsaustausch legalisieren nun eine faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses für in Deutschland Steuerpflichtige.

Dr. Johannes Fiala ist Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.) sowie Lehrbeauftragter für Bürgerliches- und Versicherungsrecht (Univ.) und Bankkaufmann (www.fiala.de). Er schreibt regelmäßig Beiträge für Cash. in der Rubrik Recht/Steuern.

Dipl.-Math. Peter A. Schramm ist Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments