Der Bundestag hat die Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Infolgedessen steigt zum 1. Juli 2023 der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte auf insgesamt 3,4 Prozent. Des Weiteren wird der Zuschlag für Kinderlose um 0,25 auf 0,6 Prozent steigen, sodass ihr Beitragssatz künftig insgesamt 4,0 Prozent beträgt. Eltern mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Doch reicht das, was jetzt beschlossen wurde, für die Pflege? Mitnichten. Denn es löst das Grundproblem nicht.
2020 kamen auf 100 Erwerbstätige 31 Senioren. In den kommenden 17 Jahren wird sich das Verhältnis dramatisch ändern. 2040 werden es 47 Senioren auf 100 Beschäftigte sein. Damit wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen wachsen. Im Dezember 1999 gab es 2,02 Millionen Pflegebedürftige, im Dezember 2009 war ihre Zahl auf 2,34 Millionen gestiegen und im Dezember 2021 waren 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl bis 2040 auf rund sechs Millionen Pflegebedürftige steigen. Mit Blick auf die demografische Entwicklung handelt es sich bei der Reform somit um eine Leistungsausweitung ohne nachhaltige Finanzierungsperspektive. Es braucht neue Ansätze, eine ehrliche Reform. In der jetzigen Form wird die gesetzliche Pflegeversicherung in wenigen Jahren selbst zum Pflegefall.