In der Versicherungsbranche wird die Frage, ob fondsgebundene Versicherungen eine Wertpapieranlage darstellen oder nicht, zur Zeit heftig diskutiert. Diejenigen, die dies bejahen, verlangen eine andere Form der Qualifikation als jene, die Versicherungsvermittler oder -berater gemeinhin besitzen.
„Versicherungsvermittler- und berater, die zu fondsgebundenen Policen sprechen wollen, sollten unbedingt eine Zusatzqualifikation erwerben“, fordert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Mit dieser Meinung steht er nicht allein da. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) gefordert, dass fondsgebundene Versicherungen nur nach Erlangung einer fachlichen Kompetenz beraten und vermittelt werden dürfen.
Zu Recht, denn bei einem so komplexen Thema sollte das Wissen der Vermittler nicht allein auf der freiwilligen Teilnahme an Workshops und Webinaren beruhen – schon allein aufgrund der großen Verantwortung, die sie ihren Kunden gegenüber haben.
„Falsch und fahrlässig“
Dennoch lehnen viele Verantwortliche aus der Versicherungsbranche eine zusätzliche Ausbildung und Qualifikationsnachweise strikt ab, was beim FPSB auf Unverständnis stößt. „Aus unser Sicht ist eine fondsgebundene Versicherung im Prinzip eine Wertpapieranlage, deren Hintergrund durch eine Versicherungskonstruktion gestaltet wird“, so Tilmes. „Daher wird die Rendite der Fondspolice wesentlich durch die Wertpapieranlage bestimmt.“
Es wäre seiner Ansicht nach falsch und fahrlässig, wenn Versicherungsvermittler bzw. -berater keine Sachkunde in der Anlageberatung vorweisen können, aber trotzdem zu fondsgebundenen Versicherungen beraten. „Das ergibt sich auch aus den Beobachtungen des Alltagsgeschäfts“, betont er. Denn in der Praxis stehe bei der Vermittlung von Fondspolicen häufig nicht die Absicherung von Risiken, sondern vielmehr die Kapitalbildung im Vordergrund.
Gefahr der Falschberatung
Versicherungsmakler sollten sich deshalb verbindlich und regelmäßig zum Thema Geldanlage weiterbilden, bevor sie zu Altersvorsorge-Produkten wie einer fondsgebundenen Versicherung beraten, rät Tilmes – und weist darauf hin, dass Anleger bei Fondspolicen in der Regel über die Anlage mitbestimmen können, indem sie zwischen verschiedenen Investmentfonds wählen und das Risikoprofil verändern.
„Dafür ist jedoch komplexes Wissen notwendig, über das der Kunde und auch der klassische Versicherungsverkäufer in der Regel gar nicht verfügen können.“ Es bestehe die Gefahr einer haftungsrelevanten Falschberatung. Was für Vermittler ein eher ungemütliches Thema ist. (kb)
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