Viele Kassenmitglieder könnten zum neuen Jahr etwas stärker entlastet werden. Hintergrund ist, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Vergleich zu diesem Jahr um 0,1 Punkte auf 0,9 Prozent des Bruttolohns sinkt.
Die tatsächliche Höhe ihres Zusatzbeitrags für 2019 legen die Kassen aber selbst fest. Je nach Finanzlage dürfen sie vom Durchschnittswert abweichen. Der gesamte Beitrag umfasst daneben auch den allgemeinen Satz von derzeit 14,6 Prozent.
Abbau der Reserven ab 2020
Gesetzliche Kassen mit besonders großem Finanzpolster müssen Reserven zudem ab 2020 binnen drei Jahren abbauen. Bedingung ist aber, dass bis dahin eine Reform des komplizierten Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist.
Kassen, bei denen die Rücklagen mehr als eine Monatsausgabe ausmachen, dürfen den Zusatzbeitrag nicht mehr anheben. (dpa-AFX)
Fotos: Shutterstock
Mehr Beiträge zum Thema Krankenkassen:
Wirbel um Krankenkassen-Klagen geht weiter