Dass die Zusatzbeiträge künftig wieder paritätisch finanziert werden sollen, sieht ein Gesetz vor, das das Bundeskabinett im Juni auf den Weg gebracht hatte.
Seit 2015 setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.
„Erstmal die Kirche im Dorf lassen“
Überlegungen für einen verpflichtenden Abbau von übergroßen Reserven einzelner Kassen wies Pfeiffer zurück. „Ich rate dazu, die Kirche im Dorf zu lassen. Es gibt Rücklagen, das stimmt. Aber im Moment liegen sie im Schnitt bei gut einer Monatsausgabe, nicht höher.“
Viele Versicherte wollten, dass das Geld nicht vorschnell für niedrigere Zusatzbeiträge benutzt werden solle. „Wir werden die Mittel brauchen, sollte es konjunkturell einmal schlechter laufen.“ (dpa-AFX)
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