Krankenkassen: Zuschuss zu künstlicher Befruchtung auch für Unverheiratete

Auch unverheiratete Paare können künftig bei einer künstlichen Befruchtung zur Erfüllung ihres Kinderwunsches finanziell unterstützt werden. Eine entsprechend geänderte Richtlinie trat am Donnerstag in Kraft.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) nannte es ungerecht, dass die Kosten für die Kinderwunschbehandlung größtenteils von den Paaren selbst getragen werden müssten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte dazu: „Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern.“ Deshalb müssten diese Paare unterstützt werden – „egal, ob sie verheiratet sind oder nicht“.

Schwesig will Krankenkassen in die Pflicht nehmen

Schwesig nannte es ungerecht, dass die Kosten für die Kinderwunschbehandlung größtenteils von den Paaren selbst getragen werden müssten. Stattdessen müssten die Krankenkassen generell die Kosten der Behandlung übernehmen. Solange dies nicht der Fall sei, sollten Bund und Länder diesen Paaren helfen.

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Dafür müssen sich die Länder allerdings mit einem eigenen Programm finanziell beteiligen. Derzeit bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. In jedem Bundesland gelten aber unterschiedliche Bedingungen, auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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