Komplizierter wird es, wenn das Kind eine Ausbildung macht, dafür eine Ausbildungsvergütung erhält und die Versicherungsbeiträge selbst übernimmt. Dann könnte das Kind die Beiträge selbst absetzen.
„Da jedoch bei der üblichen Höhe einer Ausbildungsvergütung keine Einkommensteuer anfällt, kann das Kind in der Praxis diese Beiträge auch nicht steuermindernd geltend machen“, so die Steuerexpertin der Lohi.
Eltern müssen Beiträge erstatten
Bisher konnten Eltern die vom Kind bezahlten Beiträge in ihrer eigenen Steuererklärung ohne Nachweise geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat dies in einer aktuellen Veröffentlichung jedoch eingeschränkt.
So wurde der Abzug in der Steuererklärung der Eltern an eine weitere Voraussetzung geknüpft: Die Eltern müssen ihrem Kind die Beiträge erstatten. Da das Finanzamt für die Kostenerstattung einen Nachweis verlangen kann, wird eine Banküberweisung empfohlen.
„Für 2018 können die gesamten Monatsbeiträge noch rückwirkend in einer Summe überwiesen werden, so dass der Steuerabzug bei den Eltern gelingt“, rät Gudrun Steinbach. (bm)
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