Mehr als die Hälfte der existierenden rund 25 Millionen Zusatzpolicen entfallen auf die Zahnzusatzversicherung. Diese hat sich seit 2005 fast verdoppelt.
Der Grund liegt auf der Hand bzw. im Mund: jeder Zweite benötigt im Laufe seines Lebens einen Zahnersatz. Die gesetzliche Kasse zahlt einen festen Zuschuss von 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Oder anders ausgedrückt – sie zahlt die billigere Variante. Ein Keramik-Inlay muss zum großen Teil aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Und auch die Kosten für die medizinisch sinnvolle Zahnprophylaxe übernehmen längst nicht alle gesetzlichen Kassen.
Private Krankenversicherer bieten hierfür Ergänzungstarife, die eine medizinische Zahnreinigung bis zu zweimal im Jahr zahlen. 30 Prozent der Zusatzversicherungen werden für die ambulante Absicherung abgeschlossen, die etwa die Medikamenten-Zuzahlung oder die Kosten für die neue Sehhilfe übernimmt.
Immenses Marktpotenzial
Ca. 20 Prozent entfallen auf den stationären Bereich, der unter anderem die ärztliche Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt und die Unterbringung im Einbettzimmer einschließt. Zehn Prozent entfallen auf den Pflegesektor. Das heißt aber auch, dass hier ein immenses Marktpotenzial besteht. Denn wenn man die Zahl der gesetzlich Versicherten mit 70,7 Millionen gegenüberstellt, besitzen gerade einmal drei Prozent der gesetzlich Versicherten eine Pflege-Zusatzversicherung.
Sich gegen die Folgen einer Pflegebedürftigkeit privat abzusichern, wird also augenscheinlich weiterhin verdrängt. Allerdings zeigt der aktuelle INSA-Meinungstrend der Deutschen Vermögensberatung, dass 64 Prozent der Befragten Angst vor der Pflegebedürftigkeit haben.
Dies auch nicht ohne Grund: 20 Prozent der deutschen Bevölkerung ist über 65 Jahre alt. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes leben davon schon heute fünf Prozent in Pflegeheimen. Bezogen auf die gesamte Bevölkerungszahl heißt dies: Ein Prozent der Deutschen werden vollstationär gepflegt. Rund zwei Prozent werden zu Hause ambulant betreut.
Neues Verständnis der Pflegebedürftigkeit
Unsere Bevölkerung wird immer älter und dadurch steigen diese Zahlen jährlich. Auch der Staat hat auf diese beunruhigenden Zahlen reagiert. Im November 2015 wurde im Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSGII) verabschiedet. Es soll die Situation und Leistungen von pflegebedürftigen Menschen und Pflegekräften verbessern und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigen.
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