Auch wenn der Nutzer des Start-ups AU-Schein seinen Krankenschein per WhatsApp erhält und eine Weiterleitung naheliegend erscheint, sollten Unternehmen die Annahme über den Messenger-Dienst unbedingt verweigern.
Die Nutzung von WhatsApp bringt für Arbeitgeber datenschutzrechtliche Probleme mit sich. Installiert er oder eine seiner Vertretungspersonen WhatsApp auf einem Firmenhandy, sammelt die App automatisch die im Telefonbuch gespeicherten Daten und übermittelt diese auf die Firmenserver in den USA.
Ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Kontakte ist das ein Datenschutzverstoß. Eine Ausnahme besteht nur bei Kontakten, die selbst WhatsApp nutzen und somit mit der Übermittlung einverstanden sind.
Original kann nachträglich verlangt werden
Ein Verstoß gegen Datenschutzrecht kann empfindliche Sanktionen und Schadensersatzforderungen für das Unternehmen nach sich ziehen.
Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern stets verlangen, dass digitale Versionen von Krankenscheinen per E-Mail oder Fax eingereicht werden.
Arbeitgeber können also nicht verweigern, dass ihr Mitarbeiter vorab eine digitale Version des Krankenscheins übermittelt. Aber: Sie können verlangen, dass er nachträglich auch noch das Original vorlegt.
Strenge Vorgaben für Krankenscheine
Dazu bleibt der Arbeitnehmer verpflichtet – allein deswegen, damit der Arbeitgeber die Echtheit der Bescheinigung überprüfen kann.
Krankenscheine müssen, sofern sie von Ärzten mit Zulassung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden, nicht nur auf einer bestimmten Art von Papier gedruckt werden, sondern auch bestimmte inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Dies soll verhindern, dass die Bescheinigungen gefälscht werden.
Diese strengen Vorgaben, die einen Missbrauch und die Verfälschung von Krankenscheinen vermeiden sollen, stehen in direktem Zusammenhang mit deren Funktion: Die Bescheinigungen sollen Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern sein.
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