Ein neuer Service für Krankschreibungen per WhatsApp stößt bei Ärztevertretern auf Kritik. Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein raten von der Nutzung des Online-Angebots eines Hamburger Start-ups ab.
„Allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen“, wie der Ärztliche Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Kammer, Carsten Leffmann, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Ähnlich äußerte sich Nicola Timpe von der Ärztekammer Hamburg. Zudem müsse die rechtliche Grundlage des Online-Angebots noch geklärt werden, sagte sie. Auch könne es sein, dass Arbeitgeber eine solche Krankschreibung nicht anerkennen.
Die Firma AU-Schein bietet seit der Woche vor Weihnachten Erkälteten Krankschreibungen per WhatsApp für neun Euro an, bis zum Donnerstag nutzte diesen Service allerdings erst ein Dutzend Erkrankte.
Kommunikation entspricht DSGVO
Für die Krankschreibung muss im Internet zunächst ein Formular ausgefüllt werden, in dem die klassischen Erkältungssymptome abgefragt werden.
Die weitere Kommunikation mit einer Ärztin – inklusive persönlicher Daten und Foto der Versichertenkarte – erfolge dann über den verschlüsselten Messenger-Dienst und entspreche damit auch der Datenschutz-Grundverordnung, sagte Firmengründer Can Ansay.
Möglich sei dieses Angebot durch die im vergangenen Jahr erfolgte Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbots. Auch müssten die Krankschreibungen Rechtsgutachten zufolge von den Kassen anerkannt werden, selbst wenn diese von einer Privatärztin ohne Kassenzulassung ausgestellt würden, sagte er.
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