Erkältungen seien für Telemedizin optimal geeignet, da sie in der Regel ungefährlich und für den Arzt zumeist auch ohne persönlichen Kontakt diagnostizierbar seien. „Es geht ja damit niemand zum Arzt, wenn er nicht Komplikationen hat oder eben eine Krankschreibung braucht.“
Dennoch sei die Nachfrage bisher „eher zögerlich“, sagte Ansay. Von den ersten zwölf Patienten hätten alle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, davon zwei allerdings erst nach weiteren Nachfragen der für seine Firma tätigen Ärztin.
Bei den Nutzern habe es sich größtenteils um Menschen aus dem Großraum Hamburg und Schleswig-Holstein gehandelt. „Einer kam aus Berlin.“
Fernbehandlung vs. Fernausstellung
Ansay verwies auf die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die im Gegensatz zur Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer einen weitreichenderen Einsatz der Telemedizin zulasse.
Deshalb fahre seine Ärztin, die über keine eigene Praxis und auch keine kassenärztliche Zulassung verfüge, täglich von Hamburg über die Landesgrenze nach Schleswig-Holstein, um dort die Online-Krankschreibungen zu bearbeiten.
Eine Krankschreibung via WhatsApp habe die Kieler Kammer bei der Regelung der Berufsordnung nicht im Auge gehabt, sagte Leffmann. „Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einer Fernbehandlung und der Fernausstellung eines Dokuments.“
Seite drei: Vorsicht vor misstrauischen Arbeitgebern