Immer mehr Deutsche entscheiden sich für eine Kreuzfahrt. Laut aktueller Statistik werden im Jahr 2023 insgesamt rund 3,7 Millionen Menschen aus Deutschland eine Hochsee- oder Flusskreuzfahrt unternommen haben. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den 2,6 Millionen Passagieren im Jahr 2019.
Doch für den Fall einer Krankheit oder eines medizinischen Notfalls an Bord sollte man vorgesorgt haben. Denn trotz gut ausgestatteter Bordärzte und Notfallstationen auf Kreuzfahrtschiffen kann bei Krankheit, Unfall oder dringender medizinischer Behandlung im Bedarfsfall eine schnelle Ausschiffung in ein Krankenhaus im nächsten Hafen erforderlich sein. Und hier greift eine zentrale Versicherung nicht.
Achtung GKV-Versicherte!
Die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse wird an Bord nicht angenommen, da die ärztliche Behandlung auf den Schiffen als Privatleistung abgerechnet wird. Man muss also in Vorkasse gehen und kann dann bei der Krankenversicherung die Erstattung beantragen. Bei gesetzlich Versicherten reicht sie allerdings nur bis zur Höhe eines meist gering dimensionierten Deckungsbetrags.
Eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung ist daher unerlässlich, betont der ADAC. Sie sollte für den Notfall auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte organisatorisch und finanziell abdecken. Darüber hinaus ist es wichtig, eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um sich gegen unerwartete Kosten abzusichern.
Sinnvoll ist in dem Fall auch ein private Unfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung nur auf dem Weg zur Arbeit und zurück haftet.
Tipps des ADAC Ambulanz-Service für gesundheitliche Notfälle auf Kreuzfahrtschiffen
Für Menschen mit Vorerkrankungen ist dringend zu empfehlen, vor einer Kreuzfahrt mit einem Arzt – am geeignetsten ist der Hausarzt – zu sprechen und zu prüfen, ob das Reisen auf Kreuzfahrtschiffen für die individuelle Gesundheit und medizinischen Bedürfnisse geeignet ist.
Medikamente und Notfallausstattung
Passagiere sollten ihre eigenen Medikamente und eine Reiseapotheke mitnehmen. Dies kann bei individuellen Vorerkrankungen, aber auch bei kleineren Beschwerden helfen und die Zeit bis zur professionellen medizinischen Versorgung überbrücken.
Rechtzeitiger Abschluss von Versicherungen
Vor der Reise sollte eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Kosten für Behandlung von Erkrankungen und Notfällen an Bord und in ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus in der Heimat. Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung schützen vor unerwarteten Kosten, wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss.
Ausschiffung
Wenn eine Ausschiffung notwendig wird, etwa bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder schweren Traumata etwa durch Stürze sowie Infektionskrankheiten wie einem Novo-Virus kümmert sich der Schiffsarzt, so der ADAC. Durch die Ausschiffung kann es zu Verzögerungen bei der Behandlung kommen, da zunächst die Evakuierung organisiert und durchgeführt werden muss, bevor der Patient die notwendige medizinische Versorgung an Land erhalten kann. Bei Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis etc. können Verzögerungen bei der Behandlung potenziell schwerwiegende Folgen haben.
Leistungsorganisationen wie der Ambulance Service des ADAC können nach Ankunft an Land, bzw. sobald der Patient in einem Krankenhaus am Festland angekommen ist, die weiterführende Betreuung übernehmen. Entweder mit telefonischer Betreuung oder ggf. einem ärztlich vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus am Heimatort.