Der Anti-Krisen-Kurs von Eurostaaten und EZB beschäftigt mal wieder Karlsruhe. Während das Bundesverfassungsgericht die Bankenunion passieren lässt, gibt es Bedenken bei einem anderen Thema.
Die europäische Bankenunion zur Abwehr neuer Finanzkrisen ist rechtens. Die Antikrisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) stößt beim Bundesverfassungsgericht dagegen auf Vorbehalte.
„Regelungen schöpfen vorgegebenen Rechtsrahmen sehr weitgehend aus“
Präsident Andreas Voßkuhle bekräftigte am Dienstag die Bedenken des Gerichts gegen die milliardenschweren Anleihenkäufe der Notenbank.
Zuvor hatten die Karlsruher Richter in einem anderen Verfahren zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Bankenunion abgewiesen. «Die Regelungen zur europäischen Bankenunion schöpfen den vorgegebenen Rechtsrahmen sehr weitgehend aus, überschreiten ihn aber nicht in einer aus Sicht des Grundgesetzes relevanten Form», sagte Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.(Az. 2 BvR 1685/14 u.a.)
Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der EZB überwacht. Für die weniger bedeutenden Institute sind in Deutschland weiter die Finanzaufsicht Bafin und die Bundesbank zuständig.
Gewichtige Gründe sprechen für Bedenken bei Anleihekäufen
Zweite Säule der Bankenunion ist ein Fonds, um zahlungsunfähige Großbanken im Ernstfall ohne Steuergelder abwickeln zu können. Er wird von einem Ausschuss mit Sitz in Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein.
Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen. Die Kläger waren der Ansicht, dass Deutschland mit der Bankenunion unkontrollierbare Haftungsrisiken übernimmt und gleichzeitig nichts mehr zu sagen hat.
Bedenken äußerten die Karlsruher Richter wegen der Anleihenkäufe der EZB. Nach Auffassung seines Senats sprächen «gewichtige Gründe» für die Rechtsansicht der Kläger, sagte Voßkuhle zum Auftakt der Verhandlung. Die Kläger meinen, dass die EZB mit den Käufen verbotenerweise Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik betreibt. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.).
Bundesverfassungsgericht erklärt sich für teilweise nicht zuständig
Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur hat die EZB unter ihrem Präsidenten Mario Draghi seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere im Volumen von rund 2,6 Billionen Euro erworben. Seit Januar 2019 wird dafür kein frisches Geld mehr ausgegeben. Weitere Anleihenkäufe sind aber denkbar.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Käufe gegen die Bedenken aus Deutschland für rechtens erklärt. Vor diesem Hintergrund müsse der Senat nun eine endgültige Entscheidung treffen, sagte Voßkuhle.
Dabei sei der Prüfungsmaßstab des Gerichts beschränkt. Es sei nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Auslegung an die Stelle derjenigen des EuGH zu setzen. (dpa/AFX)
Foto: Shutterstock