Sparkassen müssten auf betroffene Kunden zugehen, „statt auf Zeit zu spielen“. Viele ältere Prämiensparverträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig ändern können. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind diese Klauseln seit 2004 unwirksam. Streit gibt es aber weiter um Details.
Verbraucherschützer werfen vor allem Sparkassen vor, die Zinsen eigenmächtig mit Hilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben. „Zahlreiche Sparkassen haben ihre Zinsen mindestens am Rande dessen berechnet, was das Gesetz zulässt“, sagte Schick. „Erste Gerichtsentscheidungen und viele Experten sagen sogar, dass Sparkassen Zinsen falsch berechnet haben.“ Eine Reihe von Menschen müsste demnach noch Zinsen von den Sparkassen erhalten.
Die Finanzaufsicht Bafin hatte betroffenen Sparern jüngst empfohlen, gegebenenfalls eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt einzuschalten. Für Schick ist damit klar: „Wir haben es offenbar mit einer Vielzahl von Verträgen zu tun, die nicht rechtskonform sind.“ Es sei „eine Frechheit, wenn Sparkassen beim Thema Prämiensparen auf den Faktor Zeit und damit auf Verjährungen setzen.“
Die Bafin sollte baldmöglichst einschreiten und die Sparkassen zu mehr Transparenz verpflichten. Hinweise für Anleger und unverbindliche Aufforderungen seien zu wenig. Bislang gibt es keine Informationspflicht der Kreditinstitute den Kunden gegenüber. (dpa-AFX)