Unter der Überschrift „btceu.pro: BaFin ermittelt gegen die BTC EU“, stellt die Behörde klar, dass die BTC EU keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen werde nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite btceu.pro rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die BTC EU unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibe, so die BaFin.
Das Kürzel BTC steht üblicherweise für die Krypto-„Währung“ Bitcoin. So wird auf der genannten Website an erster Stelle der Handel mit „digitalen Währungen“angeboten, aber unter anderem auch Termingeschäfte, Handel mit Aktien und Rohstoffe. Die Website kommt in professioneller Aufmachung und – neben englisch – auf deutsch daher.
Auch „Mixfinancing“ im Visier
Fast wort- und zeitgleich teilt die BaFin mit: „mixfinancing.com: BaFin ermittelt gegen die Mixfinancing“.
Auch in diesem Fall stellt die Behörde klar, dass die Mixfinancing keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen werde nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite mixfinancing.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Mixfinancing unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt, heißt hier ebenfalls. Auch auf dieser Website, die auf deutsch, englisch und französisch verfügbar ist, geht es unter anderem um Krypto-Werte. Nach den dort aufgeführten Nutzerkommentaren zu urteilen, scheint es der oder ein Schwerpunkt zu sein.
Die Krypto-Branche ist nach der Pleite der Krypto-„Börse“ FTX derzeit ohnehin in Turbulenzen. Die BaFin-Ermittlungen gegen die beiden Plattformen dürften nicht eben zur Beruhigung beitragen.