Seit Dienstag den 3. Dezember 2020 besteht die Möglichkeit, sein Interesse an der Erlangung der Kryptowerteverwahrlizenz unverbindlich zu bekunden. Zugleich werden die potenziellen Kryptowerteverwahrer dazu aufgefordert, eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells von maximal einer Seite sowie den Namen des Unternehmens als auch die jeweiligen Ansprechpartner zu übermitteln.
Dr. Sven Hildebrandt, geschäftsführender Gesellschafter der DLC, begrüßt das Vorgehen: „Die Strategie der BaFin, das Volumen der zu bearbeitenden Anträge durch eine solche Vorabmeldung besser einschätzen zu können, halten wir für eine sehr wohlüberlegten Schritt. Da wir im Zuge der neuen Regelungen auch als Service Provider für Dritte auftreten werden, ist das Thema natürlich relevant für uns, weshalb wir unser Interesse bereits bekundet haben.“
Deutschland gilt aufgrund seiner First-Mover-Strategie als führendes Land im Hinblick auf die Regulierung von Kryptowerteverwahrung und Experten gehen davon aus, dass sich die deutsche Lizenz als „Role Model“ für den europäischen Markt herauskristallisieren könnte. Wäre dies so und sollte sich die Lizenz zudem als passportfähig erweisen, könnte dies die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland massiv erhöhen.
„Am Ende des Tages muss sichergestellt sein, dass die geltenden Regelungen eingehalten und der Verbraucher geschützt wird“, sagt Hildebrandt. „Wir sind zuversichtlich, dass die BaFin hier gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern das Beste für alle Parteien erarbeiten wird. Und wir freuen uns auf den Dialog.“
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