Kurz vor knapp: EU-Aufsicht ESMA finalisiert Standards für ELTIF 2.0

EU-Flaggen vor der Europäischen Kommission
Foto: Bildagentur PantherMedia / paulgrecaud
EU-Flaggen vor dem Gebäude der EU-Kommission.

Kurz vor dem Stichtag hat die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA den Abschlussbericht mit den wichtigen technischen Regulierungsstandards (RTS) für die novellierte Verordnung über den Europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) veröffentlicht. 

Bei der neuen Generation der European Long Term Investment Funds, die auch als ELTIF 2.0 bezeichnet wird, entfallen unter anderem die Vorschriften für Mindestbeteiligung und -vermögen der Anleger. Zudem dürfen ELTIFs künftig in eine deutlich größere Bandbreite von Sachwerten investieren.

Der ELTIF 2.0 trifft daher auf sehr großes Interesse von Anbietern und Vertrieb. Bislang fehlen jedoch noch wichtige Detailvorschriften in Form sogenannten technischer Regulierungsstandards (RTS), deren Entwurf nun kurz vor dem Stichtag für die Novelle der europäischen ELTIF-Verordnung von der ESMA veröffentlicht wurde. Dabei geht es unter anderem um die Umstände, unter denen die Laufzeit eines ELTIF als mit den Lebenszyklen der einzelnen Vermögenswerte vereinbar angesehen wird, die Offenlegung von Kosten sowie – zentral – die Rücknahmepolitik des ELTIF.

ELTIFs haben gegenüber den bisher für Sachwertanlagen gebräuchlichen geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIFs) den Vorteil, dass sie auch vor dem Ende der Laufzeit Rückgabemöglichkeiten für die Anleger vorsehen können. Damit haben sie aber auch das gleiche Problempotenzial wie offene Immobilienfonds, falls zu viele Anleger auf einmal kündigen, das Geld aber in den Sachwerten feststeckt.

Grundsätzlich maximal vierteljährliche Rücknahme

Der ESMA-Abschlussbericht enthält insofern die spezifischen Regeln und Aspekte wie die Mindesthaltedauer, die maximale Rücknahmehäufigkeit, die Kündigungsfrist und den maximalen Prozentsatz der liquiden Mittel. Dabei schlägt die Behörde keine starren Regeln vor, sondern jeweils bestimmte Grundsätze, von denen die betreffenden Manager im Einzelfall mit entsprechender Begründung auch abweichen können.

Als maximale Rücknahmehäufigkeit schlägt die ESMA als gemeinsamen Standard eine maximal vierteljährliche Rücknahmemöglichkeit vor. Auch in diesem Fall soll dem ELTIF-Manager jedoch die Möglichkeit gegeben werden, davon abzuweichen, sofern er dies gegenüber der zuständigen Behörde begründet. Zudem schlägt die ESMA unter anderem die obligatorische Einführung eines Verwässerungsschutzmechanismus (zusätzlich zur Kündigungsfrist) und Kriterien für Rücknahmesperren vor.

Die ESMA hat die Entwürfe der technischer Standards nun zunächst der Europäischen Kommission zur Billigung und endgültigen Genehmigung vorgelegt. Sie sind also noch nicht endgültig.

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