Das ist bisher nur ein Gedankenspiel und soll zeigen, dass die bisherigen regulatorischen Bemühungen schon in der Praxis ihr Ziel verfehlen. Doch auch in einem anderen Punkt schießen die Regulatoren über ihr Ziel hinaus. Erinnern wir uns noch mal an den ureigenen Kerngedanken: Anleger sollen vor schlechter oder falscher Beratung geschützt werden.
Wer sagt, dass ein Berater, der keine Provisionen erhält, zwangsläufig über das nötige Fachwissen für eine umfassende Beratung verfügt? Keine Provisionen zu erhalten, kann man nicht automatisch mit einem Gütesiegel gleich setzen. Eine Provision bedeutet lediglich, dass Produkte von bestimmten Anbietern vermittelt werden. Ein guter Berater ist auch mit Blick auf die Provision darauf angewiesen, dass seine Kunden mit seiner Leistung zufrieden sind. Ein schlechter Berater wiederum hat nichts von einer Provision, wenn er seine Produkte nicht vermitteln kann. Ein sogenannter unabhängiger Berater dagegen kann mitunter eher dazu verführt werden, Beratungsgespräch in die Länge zu ziehen, um so die weggefallenen Provisionszahlungen zu kompensieren, weil das Honorar von den Anlegern seine einzige Einnahmequelle ist.
Am Beispiel Großbritanniens wird man im nächsten Jahr die ersten Schwächen des Verbots von Provisionen auf Investmentprodukte sehen. Es wird vermutlich nicht lange dauern, bis erste Schlupflöcher auftauchen. Eines ist aber bereits vor der Einführung des neuen Vertriebssystems deutlich: So wird sich die Beratungsqualität für den Anleger nicht verbessern.
Autor Achim Küssner ist Geschäftsführer der Schroder Investment Management GmbH und regelmäßiger Cash.-Kolumnist.
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