Länder: Verlustabzugsbegrenzung ist ok

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai beschlossen, einer von mehreren Ausschüssen erteilten Empfehlung zu folgen und der Verlustabzugsbeschränkung für so genannte Steuerstundungsmodelle grundsätzlich zuzustimmen. Prinzipiell scheint damit der Einführung des Paragrafen 15b Einkommensteuergesetz (EStG), mit dem die Bundesregierung die Verlustverrechnungsmöglichkeiten geschlossener Fonds erheblich einschränken will, kaum noch etwas entgegen zu stehen.

In einer Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 321/05), die cash-online vorliegt, übernimmt die Länderkammer die zuvor federführend vom Finanzausschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung verfasste Position (cash-online berichtete).

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: ?Es ist (…) richtig, für Fonds, deren Konzeption darauf ausgerichtet ist, ihren Anlegern vor allem in der Anfangsphase hohe steuerliche Verluste zuzuweisen, eine Verlustabzugsbeschränkung einzuführen.?

Bedingung: Der Bundesrat bittet darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die ?systematische Stellung der Vorschrift (gemeint ist der geplante Paragraf 15b, die Red.) zu überprüfen und die Vorschrift konkreter auszugestalten. Zudem äußern die Vertreter der Bundesländer in ihrer Stellungnahme verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Terminierung der Übergangsregelung zum Paragrafen 15b.

Problem: Seit der Ankündigung von Neuwahlen durch Bundeskanzler Gerhard Schröder steht die Unternehmenssteuerreform, zu der die Einführung des 15b zählt, insgesamt auf der Kippe. Einerseits wird spekuliert, ob Schröder seine angekündigte ?fingierte Vertrauensfrage? mit der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform verknüpfen und diese somit willentlich durchfallen lassen wird.

Andererseits halten es Beobachter für unwahrscheinlich, dass eine CDU/CSU-Opposition, die sich auf dem Sprung an die Macht wähnt, einer scheidenden rot-grünen Regierung noch den Erfolg einer problemlos realisierten Steuerreform gönnt.

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