Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Teilnehmerkreisen der Ministerpräsidentenkonferenz erfuhr, soll der Bund nun bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten. Die Regierungschefs stimmten dem Antrag von Baden-Württemberg und Sachsen demnach ohne Aussprache zu. Zuvor hatten die Justizminister bei ihrer Konferenz in Schwangau im Allgäu festgestellt, dass eine solche Pflichtversicherung verfassungsrechtlich durchaus möglich ist.
Der Bund hat nach Angaben des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) zugesagt, die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zu prüfen. Die Länderchefs hätten sich einstimmig dafür ausgesprochen, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag nach ihrem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) weiter.
„Wir müssen dafür sorgen, dass nach einem Unwetter kein Mensch vor dem finanziellen Ruin steht“, sagte Wüst. „Klimawandel führt dazu, dass auch der Schutz vor Extremwetter zur Krisenfestigkeit unseres Landes gehört.“
Die Länder fordern, dass der Bund bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeitet. Zuvor hatten die Justizminister bei ihrer Konferenz in Schwangau im Allgäu festgestellt, dass eine Pflichtversicherung verfassungsrechtlich durchaus möglich sei. Nach den Hochwasserkatastrophen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 war eine neue Debatte darüber entbrannt, wie Schäden durch Flut und Überschwemmungen besser abgesichert werden könnten. (dpa-AFX)