Laienpflege – wissen, worauf es ankommt

5. Der Staat tut mehr, als man denkt

Nicht nur Kranken steht ein Pflegegeld zu, auch pflegende Angehörige unterstützt der Staat mehr, als sie zunächst denken mögen:

– So gestattet er etwa zehn Tage Sonderurlaub sowie bis zu einem halben Jahr unbezahlten Urlaub in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

– Kann die Pflegeperson wegen eines Urlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen selbst nicht pflegen, dann steht ihr eine sogenannte Verhinderungs- oder eine Kurzzeitpflege von maximal vier Wochen im Jahr zu. Das heißt, während dieser Zeit übernimmt ein anderer die Fürsorge des Angehörigen.

– Zudem zahlt der Staat Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen und Hilfsmitteln für den Kranken, je nach Anpassung bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme.

– Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleiben während der Pflege bestehen. Ebenso wird die Rentenversicherung gewährleistet, wenn sich die Pflegeperson mehr als 14 Stunden pro Woche um den Angehörigen kümmert.

– Derjenige, der ehrenamtlich und unentgeltlich pflegt, erhält einen Ausgleich aus dem Erbe. Dafür ist die Führung eines Pflegetagebuchs sinnvoll. Er erhält zudem eine Befreiung der Schenkungs– und Erbschaftssteuer in Höhe von 20.000 Euro.

6. Finanzen klären, Ärger vermeiden

Auch wenn die Kasse zusätzliche Kosten übernimmt, reichen sie nicht aus, um einen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit den Erben zu besprechen, wo sie alle wichtigen Unterlagen finden, welche Vermögenswerte wann abzuschmelzen sind oder ob eine zusätzliche Pflegeversicherung besteht.

Seite drei: Regelmäßige Qualitätsbesuche und kostenlose Pflegekurse

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