Land Hessen attackiert Portfoliofonds

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will das Land Hessen unter Führung seines Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) unter anderem die steuerliche Attraktivität von Wertpapierportfolio-Fonds erheblich einschränken. Die Vorlage, die cash-online vorliegt, trägt den Namen ?Entwurf eines Antrages zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen? und wurde von Koch bereits am 28. Januar 2005 als Drucksache 45/05 an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und derzeit amtierenden Bundesratspräsidenten Matthias Platzeck (SPD) gesandt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anschaffungskosten für Wertpapiere künftig genauso zu behandeln sind wie jene für Anlagegüter (etwa Büroausstattung oder Kraftfahrzeuge). Folge: Tritt das Gesetz, wie beantragt, tatsächlich 2006 in Kraft, so würden sich die Wertpapier-Anschaffungskosten in Zukunft ausschließlich über Abschreibung und Verkauf steuerlich auswirken.

Den Wertpapierportfolio-Fonds wäre damit die Grundlage ihrer negativen steuerlichen Ergebnisse entzogen. Hintergrund: Aufgrund ihrer regelmäßigen Rechtsform als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erstellen die Fonds anstelle einer Bilanz eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das steuerliche Konzept dieser Fonds beruht daher wesentlich darauf, dass die Investition in Wertpapiere sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erzeugt. Beim Anleger entstehen auf diese Weise nach derzeitigem Steuerrecht anfängliche Verluste von 100 Prozent.

Ministerpräsident Koch glaubt nun in dieser noch jungen Fondsklasse ein neues Steuersparmodell erkannt zu haben, das sich mit rascher Geschwindigkeit verbreitet. ?Allein in einem Land konnte bereits nach wenigen Monaten, die dieses Modell aktiv vertrieben wurde, ein Verlustvolumen i.H.v. 600 Millionen Euro nachgewiesen werden?, so die Begründung des Gesetzentwurfs. Daneben müsse von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden.

?Um Haftungsfallen zu vermieden sollten Berater, die Wertpapierportfolio-Fonds vermitteln, ihre Kunden auf den Gesetzentwurf hinweisen?, sagt Steuerberater Daniel Ziska von der GPC Unternehmer- und Steuerberatungsgesellschaft AG, Berlin. ?Zwar ist derzeit erst eine Wirkung ab 2006 vorgesehen, der Steuergesetzgeber hat aber keine Angst vor ? so genannter unechter ? Rückwirkung. Ähnlich wie kürzlich bei den Erbpachtfonds gesehen könnte die Wirkung daher auf 2005 vorgezogen werden.?

Laut Ziska hat der Gesetzentwurf durchaus die Chance, angenommen zu werden. ?Der Antrag, der vom CDU-regierten Hessen in den Bundesrat eingebracht wurde, muss zwar vom rot-grün-dominierten Bundestag verabschiedet werden?, so der Experte. ?Da sich aber zuletzt auch SPD-regierte Länder wie Nordrhein Westfalen sowie ein Sprecher des Bundesfinanzministers positiv geäußert haben, ist die Wahrscheinlichkeit zumindest gestiegen.?

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