Balkone, Terrassen und Wintergärten dürfen nur zu einem Viertel in die Wohnfläche einer Wohnung eingehen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit der Praxis einen Riegel vorgeschoben, diese Flächen zur Hälfte anzurechnen.
Viele Privatvermieter wendeten die entsprechende Verordnung falsch an, befanden die Richter. Die Mehrheit der Großvermieter verfahre dagegen korrekt.
Geklagt hatte ein Mieter aus dem Wedding, der eine Mieterhöhung für überzogen hielt. Er zweifelte die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße von 94,5 Quadratmeter an. Das Gericht holte mehrere Sachverständigengutachten zu der Wohnung mit zwei Balkonen ein und legte ihre Größe schließlich auf 84 Quadratmeter fest.
Die Mieterhöhung fällt demnach entsprechend geringer aus, jedoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Der Vermieter hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. (dpa-AFX)
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