Landgericht droht Versicherungsmakler mit Zwangshaft

Das Nürnberger Landgericht hat bis zu sechs Monate Zwangshaft gegen den Geschäftsführer eines Versicherungsmaklers verhängt. Er will nicht verraten, was er mit Kundengeldern gemacht hat, die ihm anvertraut wurden.

justizia

Auch im Zivilprozess kann vom Gläubiger schweres Geschütz aufgefahren werden, wenn der Schuldner einer Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommt, die das Gericht gegen ihn ausgesprochen hatte. So hat das Landgericht Nürnberg-Fürth Zwangshaft bis zu sechs Monaten gegen den Geschäftsführer einer Versicherungsmakler-Gesellschaft angeordnet.

Dieser hatte sich trotz einer rechtskräftigen Verurteilung geweigert, Auskunft darüber zu erteilen, wo und bei wem er 20.000 Euro eingezahlt hat, die ihm von einem Kunden anvertraut worden waren. Er müsse jetzt damit rechnen, von einem Gerichtsvollzieher zur Erzwingung der Auskunft verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden, erklärt Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft mit Sitz in Kiel.

Der Kläger, ein Landwirt aus einer oberfränkischen Marktgemeinde, wollte 2002 einen höheren Geldbetrag zu Vorsorgezwecken anlegen. Er erwog deshalb den Abschluss einer Renten- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Aus diesem Grund ließ er sich von dem Geschäftsführer einer Versicherungsmakler-Gesellschaft aus dem Landkreis Fürth, den er schon seit längerem kannte und der ihm bereits mehrere Versicherungen vermittelt hatte, beraten.

Der Vermittler schlug ihm die Police einer Schweizer Versicherungsgesellschaft vor. Um im Falle der Berufsunfähigkeit eine angemessene Zusatzrente zu erhalten, riet er ihm auch zu einer größeren Einmalzahlung. Der Kläger entschloss sich daher, 20.000 Euro an die Maklergesellschaft zu überweisen. Diese sollte sodann das Geld treuhänderisch auf einem Depot anlegen und hiervon sowie aus den Erträgen des Depots die jährlich fälligen Versicherungsbeiträge für ihn begleichen. Dies ging auch bis zum Jahr 2009 gut – abgesehen von einigen Mahnungen wegen verspäteter Beitragszahlungen. Dann jedoch leistete der Makler gar keine Beitragszahlung mehr und der Kläger musste, um einer Kündigung der Versicherung vorzubeugen, selbst einspringen.

Natürlich wollte er nun gerne wissen, was mit seinen 20.000 Euro geschehen war. Er verklagte den Makler auf Auskunftserteilung und erstritt ein Versäumnisurteil. Doch die begehrte Auskunft blieb das Unternehmen schuldig. Daraufhin wendete sich der Kläger erneut an das Gericht und beantragte, gegen den Geschäftsführer der Maklergesellschaft Zwangshaft zu verhängen. Dem Antrag kamen die Richter mit Beschluss vom 2. September 2010 schließlich auch nach (rechtskräftiger Beschluss 12 O 11472/09).

Falls das Unternehmen sich weiterhin weigert, zu verraten, wo das Geld abgeblieben ist, kann Haftbefehl gegen ihren Geschäftsführer ergehen. Dann muss er mit bis zu sechs Monaten Freiheitsentziehung rechnen. (hb)

Foto: Shutterstock

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