Gestern hat das Landgericht Ansbach das bundesweit wohl erste Urteil in einer Anlegerklage gegen einen Vermittler von Containern der insolventen P&R-Gruppe aus Grünwald gesprochen.
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Die Klägerin hatte im Jahr 2015 zwei Containerinvestments mit einer Gesamtinvestitionssumme von über 50.000 Euro getätigt, teilt der Rechtsanwalt Jan C. Knappe von der Kanzlei Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte mit, der den Vermittler in dem Verfahren vertreten hat.
Demnach erhob die Anlegerin nach der Insolvenz der beteiligten P&R-Gesellschaften Klage gegen ihren Vermittler und verlangte Schadenersatz wegen Fehlberatung und mangelhafter Risikoaufklärung. Das Landgericht Ansbach wies die Klage mit Urteil vom 27. November 2018 ab (Az. 3 O 557/18).
Schriftliche Gründe liegen noch nicht vor
„Das schriftliche Urteil mit den Entscheidungsgründen liegt uns noch nicht vor“, so Knappe. „Nähere Informationen hierzu erfolgen daher zu gegebener Zeit.“
P&R war über mehr als 40 Jahre der führende Anbieter von Container-Direktinvestments, hatte im Frühjahr aber für ihre deutschen Gesellschaften Insolvenz anmelden müssen. Betroffen sind 54.000 Anleger mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von rund 3,5 Milliarden Euro.
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