Leider traut der deutsche Staat seinen Bürgern bei der Finanzanlage wenig zu. Das zeigt sich auch in Verbindung mit der aktuellen EU-Wertpapierprospektverordnung, deren Umsetzung Ende Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Gastkommentar von Michael Stephan, iFunded
Es ist erfreulich, dass der Bundestag beschlossen hat, die EU-Wertpapierprospektverordnung umzusetzen und damit den Crowdfunding-Markt in Deutschland im Wettbewerb zum Ausland weiter attraktiver zu gestalten.
Kapitalsuchende Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, Gelder vom Schwarm bis zum Schwellenwert von acht Millionen Euro einzusammeln, ohne hierfür einen Wertpapierprospekt erstellen zu müssen. Vorher lag die Grenze bei 2,5 Millionen Euro. Deswegen ging bisher auf den meisten Crowdfunding-Plattformen das Funding-Volumen für Projekte nicht über 2,5 Millionen Euro hinaus.
Mehr Möglichkeiten für Immobilienentwickler
Die Anhebung der Schwelle auf acht Millionen Euro ist vor allem im Immobilienbereich wichtig gewesen. Nun können Projektentwickler ohne zusätzliche Kosten für die Erstellung eines Prospektes und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand vom zukunftsträchtigen Modell der digitalen Immobilienfinanzierung profitieren.
Wesentliche Hürden bleiben bestehen
Einzelanlageschwellen von 1.000 Euro beziehungsweise 10.000 Euro je Anleger bleiben vorerst weiter bestehen. Dies bedeutet, dass der Funding-Prozess unter Umständen länger dauern kann. Das trifft insbesondere diejenigen Plattformen, die lediglich auf Kleinanleger spezialisiert sind.
Sie stehen weiter vor der Herausforderung, genügend Anleger zu finden, die dann insgesamt die größeren Investitionssummen von bis zu acht Millionen Euro stemmen können. Plattformen, die auch auf institutionelle Anleger ausgerichtet sind, trifft dies weniger.
Risikohinweise und ausreichende Aufklärung sind wichtiger als Anlageschwellen
Begründet werden die Einzelanlageschwellen mit dem Anlegerschutz. Die Regulierung auf einen Maximalbetrag je Investment ist dafür allein aber nicht geeignet. Vielmehr geht es um die saubere Aufklärungsarbeit der Plattformen, die sich in den letzten Jahren deutlich professionalisiert haben.
Das Vermögensinformationsblatt (VIB) ist wesentliche Voraussetzung für den Vertrieb von Anlageprodukten. Der Gesetzgeber hat es mittlerweile so strukturiert, dass der Anleger über die Risiken des Investments hinreichend informiert wird. Die Risikohinweise und ausreichende Aufklärung sind ein viel wirksamer Anlegerschutz als Anlageschwellen.
Privatanleger würden mehr investieren
Dass auch Privatanleger gern mehr als 10.000 Euro investieren würden, sehen wir anhand der Nachfrage bei unseren Anleihen, die wir platziert haben beziehungsweise aktuell platzieren. Hohe fünfstellige Beträge sind hier keine Seltenheit.
Wenn sich der Anleger über das Risiko der Anlage im Klaren ist und es eingehen möchte, sollte er die Freiheit haben, zumindest einen größeren Betrag als bisher zu investieren. Umgekehrt: Wenn ihm das Risiko zu hoch ist, sollte er nicht nur einen kleinen, sondern gar keinen Betrag investieren.
Änderung Ende 2018?
Es besteht die Hoffnung, dass die Politik sich bei der Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes Ende 2018 doch noch dazu entschließen kann, die Schwellen hochzusetzen oder sogar ganz aufzuheben.
Denn Regulierung ist nur insofern wichtig, dass sie den Anlegerschutz fördert. Durch die Einzelanlageschwellen werden die Anleger weniger geschützt als vielmehr bevormundet. Unsere Gesetze und Verordnungen müssen sich mehr an die neue Welt anpassen: Digitale Investmentplattformen sind nicht mehr wegzudenken. Die Anleger von heute benötigen keine aufwändigen Beratungsgespräche von Bankern in prunkvollen Bankgebäuden. Sie informieren sich im Internet selbst und wollen die Entscheidung selber treffen.
Michael Stephan ist Gründer und CEO der Plattform iFunded.
Foto: iFunded