SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach will den Versuch unternehmen, gesetzlichen Krankenkassen die Kostenerstattung von Homöopathie zu verbieten. „Wir müssen in der Groko darüber reden“, sagte der Gesundheitsexperte dem Berliner „Tagesspiegel“. Auch für freiwillige Leistungen der Versicherer müsse das Kriterium gelten, dass sie wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll zu sein hätten.
Unterstützung erhielt Lauterbach vom Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), der über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kassen entscheidet.
Homöopathie bedarf der Neuordnung
„Der Gesetzgeber müsste die Vorgaben enger fassen“, forderte der unparteiische GBA-Vorsitzende Josef Hecken. Behandlungsmethoden ohne klaren Beleg für Wirksamkeit und Nutzen sollten „nicht noch dadurch geadelt werden, dass sie von Kassen als Satzungsleistungen bezahlt werden“, sagte Hecken dem „Tagesspiegel“.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, dagegen hält nichts davon, die freiwilligen Leistungen der Versicherer zu beschränken. „Wir führen keinen Kreuzzug gegen Heilpraktiker und Naturheilverfahren“, sagte sie dem „Tagesspiegel“.
Auch CDU unterstützt den Vorstoß
Sie halte es für richtig, die Entscheidungsfreiheit der Patienten zu wahren. Anlass für Lauterbachs Vorstoß sind Entwicklungen in Frankreich, wo der Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen nach einer Negativ-Expertise der Obersten Gesundheitsbehörde nun das Aus droht.
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