Kunden von Lebensversicherungen stehen weitere Kürzungen ihrer Guthaben bevor. Zu dieser Einschätzung kommt Dean Goff, Vorstand des Policen-Analysten Partner in Life (PiL). Grund hierfür sei, dass die Versicherer daran arbeiten, ihre Finanzreserven aufzustocken. Doch es gibt Handlungsoptionen.
Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) umgesetzte Kürzung der Bewertungsreserven habe bereits gezeigt, so Goff, dass vielen Verträgen die Wertentwicklung von drei Beitragsjahren genommen worden sei. Der Marktexperte verweist dazu auf eine hauseigene Analyse der aktuellen Wertmitteilungen von knapp 1.000 Versicherungsverträgen.
„Um eine Police zu analysieren, muss man die fixen und variablen Bestandteile des Policenguthabens untersuchen und bewerten“, erklärt der Vorstand von Partner in Life, das auf den Ankauf und die Bewertung von Lebensversicherungsverträgen spezialisiert ist.
„Weitere Kürzungen zu befürchten“
Laut Goff besteht bei Verträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, noch Kürzungspotenzial in Höhe „von durchschnittlich zehn, in Einzelfällen sogar bis zu 19 Prozent“. Zu den reduzierbaren Anteilen des Guthabens zählen demnach unter anderem die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und die sogenannten Schlussüberschussanteile.
Der Experte geht davon aus, dass die Versicherer, genau dort „den Rotstift“ ansetzen werden, um die geforderten Finanzreserven, allen voran die Zinszusatzreserve, bilden zu können. Dass weitere Kürzungen zu befürchten seien, zeigt sich für Goff auch an der Informationspolitik der Versicherungsunternehmen.
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Demnach seien viele Häuser inzwischen dazu übergegangen, „ihre Kunden in den Wertmitteilungen darauf aufmerksam zu machen, dass das andauernde Niedrigzinsumfeld auf die Policen durchschlägt und sich Finanzierungslücken, sowie Lücken in der geplanten Altersvorsorge auftun können“.
Nach Angaben von PiL habe es im laufenden Jahr bei allen Unternehmen und Verträgen erneut eine Reduzierung der Ablaufleistungen von durchschnittlich mehr als 1,5 Prozent gegeben.
Seite zwei: „Handlungsbedarf besteht nicht für alle Versicherten“