Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich seit Dienstag damit, ob Banken in bestimmten Fällen Lebensversicherungen rückabwickeln müssen. Im Fokus steht ein Bankdarlehen, das mit einer solchen Versicherung abgesichert wurde (Az.: XI ZR 406/13 – GVP-Kategorie X13).
Die Frage ist, ob es sich bei den Verträgen für das Darlehen und die Versicherung um ein „verbundenes Rechtsgeschäft“ handelt. Damit wäre die Bank bei Kündigung beider Verträge auch zur Rückabwicklung des Versicherungsvertrags verpflichtet. Der Senat ließ jedoch bereits erkennen, dass er dies verneint. Eine Entscheidung sollte noch am Nachmittag (15.15 Uhr) fallen.
Geldinstitute drohen schmerzhafte Verluste
Sollte der BGH hingegen anders entscheiden und die Bank zur Rückabwicklung verurteilen, könnten auf Geldinstitute schmerzhafte Verluste zukommen. Sie müssten dann in ähnlichen Fällen die Raten zurückzahlen – für Verbraucher ein wesentlich besseres Geschäft, als Lebensversicherungen einfach zu kündigen und nur den Rückkaufswert zu erhalten.
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Lebensversicherungen zur späteren Tilgung von Krediten gelten längst als Verlustgeschäft für Schuldner. Steuerprivilegien sind abgeschafft und Überschüsse fallen häufig geringer aus als erwartet. Meist fehle dann viel Geld, wenn der Kredit abgelöst werden soll, sagte Kerstin Becker-Eisele von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Geklagt hat eine Frau, die 2002 ein Darlehen bekommen und eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatte, um den Kredit damit später zu tilgen. 2011 widerrief sie beide Verträge.
Quelle: dpa-AFX
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