Lebensversicherung: „Branche und Verbraucherschützer sind zur Aufklärungsarbeit aufgefordert“

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind von den Mitgliedsunternehmen auch im vergangenen Jahr wieder mehr als 12 Mrd. Euro für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungsverträge ausgezahlt worden. „Dieses enorme Stornovolumen zeigt, dass Versicherte sich aus den unterschiedlichsten Gründen gegen die Lebensversicherung entscheiden, aber offenbar nicht wissen, dass Sie bei Verkauf mehr Geld zurück bekommen“, sagt Dr. Marcus Simon, Vorstand der Winninger AG.

„Natürlich sind wir als Erwerber der Policen, aber meiner Meinung nach auch Verbraucherschützer und die Versicherungsbranche selbst, dazu aufgefordert, Aufklärungsarbeit zu leisten. Nur so kann der Versicherte eine fundierte Entscheidung treffen und damit seinen finanziellen Verlust zu minimieren.“

Gründe für Kündigung sind vielfältig

Dass sich viele Menschen wünschen, mehr über die Verkaufsmöglichkeit am Zweitmarkt zu erfahren, zeigt auch eine infas quo Umfrage im Auftrag von Winninger. Immerhin 83 Prozent halten es für wichtig, dass ihr Versicherer sie über dieses Thema aufklärt, da nur rund die Hälfte der Befragten zuvor schon von dieser Alternative gehört hatte.

Die Mitglieder des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVZL) fordern deshalb auch eine Hinweispflicht der Versicherer auf den Zweitmarkt.

Die Gründe, warum Lebensversicherte ihre Police kündigen, reichen von finanziellen Problemen über Unzufriedenheit mit dem Versicherer bis hin zu dem Wunsch nach einer rentableren Kapitalanlagen.

Mehr Geld bei Lebensversicherungs-Verkauf und Todesfallschutz

Versicherte, die ihren Vertrag auf jeden Fall kündigen wollen oder auf Grund eines Liquiditätsengpasses kündigen müssen, sollten sich über die Alternativen informieren. Die Lebensversicherung am Zweitmarkt zu verkaufen bietet den Vorteil, dass der Kunde in der Regel 2 bis 4% mehr Geld bekommt und außerdem durch die Weiterführung der Police durch Winninger ein eingeschränkter Todesfallschutz erhalten bleibt.

 

Foto: Shutterstock

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